10467/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.04.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0042-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 10604/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die gesamten Reisekosten des Ressorts in den Jahren 2010 und 2011“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Gesamtreisekosten des Justizressorts beliefen sich im Jahr 2010 auf 186.065,17 Euro, im Jahr 2011 auf 202.808,95 Euro. Die Gesamtkosten für Auslandsdienstreisen betrugen im Jahr 2010 148.838,30 Euro, im Jahr 2011 166.670,38 Euro.

Die Kostenrefundierung durch die Europäische Union erfolgt jeweils im Nachhinein in Form eines Pauschalbetrages, der nicht vom Bundesministerium für Justiz, sondern vom Bundesministerium für Finanzen vereinnahmt wird. Für das Jahr 2010 wurden von der Europäischen Kommission Reisekosten für Ratstagungen in Höhe von 10.848,46 Euro refundiert, im Jahr 2011 waren es 14.759,24 Euro.

Wien,       . April 2012

 

Dr. Beatrix Karl