10470/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.04.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0043-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 10611/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kosten der Justiz (Eigendeckungsgrad) – Erledigung der Geschäftsfälle 2011“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Ausgaben des Justizressorts im Jahr 2011 betrugen 1.201,660 Millionen Euro, die Einnahmen 901,506 Millionen Euro. Daraus errechnet sich eine Deckung der Ausgaben durch Einnahmen im Ausmaß von 75%.
Zu 2:
Eine Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen in der Gliederung des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2011 ergibt für das Justizressort folgendes Bild:
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Ausgaben (Mio. Euro) |
Einnahmen (Mio. Euro) |
|
Bundesministerium für Justiz |
131,9 |
0,9 |
|
Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur |
12,8 |
0,7 |
|
Justizbehörden in den Ländern |
673,8 |
844,5 |
|
Justizanstalten |
349,0 |
55,4 |
|
Bewährungshilfe |
34,2 |
0,0 |
|
Summe |
1.201,7 |
901,5 |
Zu 3:
Die Amtstage der Gerichte sind bundesweit (grundsätzlich und zumindest) jeden Dienstag abzuhalten. Durch einen Ministerratsbeschluss ist sichergestellt, dass grundsätzlich bei allen Bundesdienststellen jedenfalls (zumindest) der Dienstagvormittag als Amtstag zur Verfügung steht.
Mangels entsprechender Aufzeichnungen liegen konkrete Informationen über die Anzahl der telefonischen Anfragen und Vorsprachen bzw. über die konkrete Inanspruchnahme der Amtstage nicht vor. Im Rahmen der Personalanforderungsrechnung wurde für das Jahr 2011 für die Durchführung der Amtstage an den Bezirks- und Landesgerichten ein Personalbedarf von bundesweit rund 52 Richterinnen und Richtern sowie 28 Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern ermittelt.
Zu 4:
Die Gerichtstage werden durch Verordnung festgelegt, wobei sich die Anzahl der abgehaltenen Gerichtstage nach dem Bedarf der rechtsuchenden Bevölkerung richtet.
Im Rahmen der Vorarbeiten für die Personalanforderungsrechnung für das Jahr 2011 wurde für die Durchführung der bundesweit insgesamt 2.232 Gerichtstage ein Personalbedarf von zusammen rund drei Richterinnen bzw. Richter ermittelt. Die abgehaltenen Gerichtstage verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer:
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Bundesland |
Abgehaltene Gerichtstage |
|
Niederösterreich |
620 |
|
Burgenland |
69 |
|
Steiermark |
400 |
|
Kärnten |
516 |
|
Oberösterreich |
265 |
|
Salzburg |
204 |
|
Tirol |
154 |
|
Vorarlberg |
4 |
Zu 5:
Im Jahr 2011 wurden insgesamt 67,1 Millionen Euro an Mieten und Betriebskosten an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH bezahlt (Gerichtsgebäude, Justizanstalten, Bewährungshilfe). Für das Jahr 2012 ist ein Betrag von 65,998 Millionen Euro veranschlagt.
Zu 6 bis 12:
Bundesweit fielen bei allen ordentlichen Gerichten im Jahr 2011 insgesamt 3.431.776 Geschäftsfälle an. Die Aufteilung auf die einzelnen Gerichtstypen ist nachfolgend tabellarisch dargestellt. Wie in den letzten Jahren wird der Wert für die Gerichtshöfe I. Instanz ohne die Geschäftsfälle aus dem Firmenbuch (378.073) angeführt.

Geschäftsanfall bei den Bezirksgerichten:

Geschäftsanfall bei den Gerichtshöfen I. Instanz:

Geschäftsanfall bei den Oberlandesgerichten:

Erledigungen:

Beim Obersten Gerichtshof wurden im Jahr 2011 in Zivilsachen 2.518 neue Fälle eingebracht. Insgesamt fielen 2.523 Rechtsmittel an, davon 1.180 ordentliche und 1.343 außerordentliche. In Strafsachen waren 851 Rechtsmittel zu verzeichnen. Eine Auswertung der im Jahr 2011 eingebrachten Abänderungsanträge (Fragepunkt 12) ist als Beilage angeschlossen.
Eine Auswertung der im Jahr 2011 mit Vergleich erledigten Verfahren ist als Beilage angeschlossen (Fragepunkte 8 bis 10).
Zu 13:
Im Jahr 2011 betrugen die Erlöse für hoheitliche Leistungen im Bereich der Justizbehörden in den Ländern (Voranschlags-Position 2/13204-8170) 766,476 Millionen Euro. Eine Aufschlüsselung der Einnahmen nach Gerichtstypen ist aus den Daten der Haushaltsverrechnung nicht möglich. Eine vom Bundesministerium für Justiz vorgenommene Zuordnung nach Sparten ergibt folgendes Bild:
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Einnahmen nach Geschäftssparten |
Mio. Euro |
davon über AEV* ca. |
|
Zivilprozesse (VA-Position 8170.913) |
129,246 |
113,557 |
|
Exekutionssachen (VA-Positionen 8170.914 und 8170.915) |
57,280 |
54,062 |
|
Insolvenzverfahren (VA-Positionen 8170.916 und 8170.917) |
13,824 |
3,704 |
|
Firmenbuch (VA-Position 8170.918) |
37,160 |
10,467 |
|
Strafsachen inkl. Diversion (VA-Positionen 8170.919 und 8170.920) |
5,194 |
0,235 |
|
Grundbuch und Sonstiges (VA-Position 8170.921) |
517,684 |
57,731 |
|
Sonstiges (VA-Positionen 8170.922 und 8170.990) |
5,134 |
- |
|
Elektronischer Gebühreneinzug AEV (VA-Position 8170.923) - nicht mit vertretbarem Aufwand zuordenbarer Anteil |
0,954 |
0,954 |
|
Summe |
766,476 |
240,710 |
* Abbuchungs- und Einziehungsverfahren
Zu 14:
Im Jahr 2011 betrugen die Personalausgaben des gesamten Justizressorts (BMJ, Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur, Justizbehörden in den Ländern, Justizanstalten und Bewährungshilfe) rund 570 Millionen Euro. Für das Jahr 2012 sind insgesamt Personalausgaben von 594,241 Millionen Euro veranschlagt, für das Jahr 2013 liegt noch kein Bundesvoranschlag vor.
Zu 15:
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
Zu 16 bis 18:
Sammelklagen (österreichischer Prägung) werden als solche in den elektronischen Registern der Verfahrensautomation Justiz nicht gesondert erfasst, weshalb eine automationsunterstützte Auswertung derselben nicht möglich ist. Ich ersuche um Verständnis, dass ich von einer manuellen Auswertung auf Grund ihres unvertretbar hohen Verwaltungsaufwandes absehen musste.
Zu 19 bis 21:
Soweit Einsparungen zu erbringen waren, wurde versucht, diese durch die normalen Personalabgänge abzudecken, sodass keine Kündigungen erfolgten.
In der nachstehenden Übersicht werden die Veränderungen in den Stellenplänen der Jahre 2005 bis 2012 tabellarisch dargestellt (ohne interne Verschiebungen vom Allgemeinen in den Besonderen Teil des Stellenplans, ohne Lehrlinge und Verwaltungspraktikantinnen bzw. ‑praktikanten; ausgewiesen sind jeweils die Veränderungen zum Vorjahr):
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Oberster Gerichtshof und |
Justizbehörden in den Ländern Oberlandesgerichte, Landesgerichte und Bezirksgerichte sowie Oberstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften |
Justizanstalten |
||||||
|
|
Richter |
Staatsanwälte |
Beamte und Vertrags-bedienstete |
Richter |
RiAA |
Staatsanwälte |
Beamte und Vertrags-bedienstete |
Exekutiv- |
Justizanstalten |
|
2005 |
0 |
0 |
0 |
+20 |
+80 |
0 |
-151 |
+123 |
+128 |
|
2006 |
0 |
0 |
0 |
+26 |
-30 |
+4 |
-246 |
-124 |
-124 |
|
2007 |
0 |
0 |
1 |
+2 |
-50 |
+67 |
+221 |
+60 |
+60 |
|
2008 |
0 |
0 |
0 |
-57 |
0 |
+57 |
-42 |
-21 |
-21 |
|
2009 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
-1 |
-8 |
-8 |
|
2010 *) |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
-39 |
-2 |
-2 |
|
2010 **) |
|
|
|
+32 |
+35 |
+25 |
+55 |
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2011 |
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|
|
+3 |
+58 |
+9 |
-16 |
-4 |
-4 |
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2012 |
|
|
|
+5 |
-10 |
+7 |
-14 |
-10 |
-4 |
*) Stammfassung
**) idF der 4. BFG-Novelle 2010
Die im Allgemeinen Teil des Stellenplans der Jahre 2005/06 zur Verfügung stehenden Aufnahmemöglichkeiten für 100 Aspiranten (Ausbildung Exekutivdienst) wurden in den Besonderen Teil des Stellen- bzw. nunmehr Personalplans transferiert. Außerdem wurde die Lehrlingsausbildung verstärkt.
Die im Unterkapitel „Justizbehörden in den Ländern“ ausgewiesenen Planstellen werden vom Bundesministerium für Justiz im Rahmen der jährlichen Planstellenaufteilungen auf Grundlage genauer Auslastungsberechnungen auf die vier Oberlandesgerichtssprengel und die vier Oberstaatsanwaltschaftssprengel aufgeteilt. Veränderungen in der Planstellensystemisierung der einzelnen Dienststellen ergeben sich aber nicht nur durch Änderungen im Stellen- bzw. Personalplan, sondern auch durch Verschiebungen zum Zweck des Ausgleichs von Auslastungsunterschieden. Daher sind aussagekräftige dienststellenbezogene Darstellungen etwaiger Einsparungen praktisch nicht möglich. Dies gilt auch für das Unterkapitel „Justizanstalten“.
Die mir von den Präsidenten der vier Oberlandesgerichte erstatteten Vorschläge für die jeweils sprengelinterne Aufteilung der im Stellenplan 2011 zugewiesenen Planstellen für Beamte und Vertragsbedienstete sowie richterliche Bedienstete sind als Beilagen angeschlossen. Überdies ist ein Ausdruck der letzten Systemisierung für den Justizanstaltenbereich angefügt.
Über die nähere Planstellenentwicklung für das Jahr 2013 können im Einzelnen noch keine Aussagen getätigt werden.
Im Justizwachdienst sah der Personalplan 2011 im Vergleich zum Personalplan 2010 um vier Exekutivdienstplanstellen der Verwendungsgruppe E2c weniger vor. Um diese Zahl wurden die für die Exekutivdienstausbildung vorgesehenen Plätze an der Strafvollzugsakademie und ihren Ausbildungszentren an den Justizanstalten Graz-Karlau, Linz und Stein reduziert; Personen waren keine betroffen.
Der Personalplan 2012 sieht keine neuen Planstellen vor. Hinsichtlich der Details der höchstzulässigen ausgabenwirksamen Personalkapazitäten und des Personalplans einschließlich der Frage der Qualität und weiteren Aufteilung der zugewiesenen Planstellen für das Jahr 2013 kann dem vom Gesetzgeber erst zu beschließenden Bundesfinanzgesetz nicht vorgegriffen werden.
In der Zeit vom 1. Jänner 2012 bis 15. März 2012 wurden insgesamt 63 Neueinstellungen genehmigt, und zwar:
|
Dienststelle (Justizanstalt) |
Aufnahmen |
|
Gerasdorf |
2 |
|
Göllersdorf |
1 |
|
Schwarzau |
2 |
|
Sonnberg |
2 |
|
Suben |
1 |
|
Wiener Jugendgerichtshilfe |
1 |
|
Wien-Favoriten |
1 |
|
Wien-Josefstadt |
5 |
|
Wien-Mittersteig |
4 |
|
Wr. Neustadt |
1 |
|
Summe |
20 |
An der Strafvollzugsakademie und ihren Ausbildungszentren an den Justizanstalten Linz und Stein wurden 43 Aufnahmen für den Justizwachdienst genehmigt; die Bestimmung des definitiven Dienstorts der Aufgenommenen erfolgt nach Abschluss der Grundausbildung für den Justizwachdienst. Die Genehmigung weiterer Aufnahmen ist nach Maßgabe freier Planstellen und der Verfügbarkeit der budgetären Mittel vorgesehen.
Zu 22:
Die Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz zum „38. Wahrnehmungsbericht des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages zur österreichischen Rechtspflege und Verwaltung für den Berichtszeitraum 2010/2011“ wird gerade fertig gestellt und voraussichtlich im Mai 2012 an den Präsidenten des ÖRAKT übermittelt werden.
Zu 23:
Bei budgetären Veränderungen kann in der Regel nie eindeutig festgestellt werden, auf welche Maßnahmen sie zurückzuführen sind. Im Folgenden wird auf Veränderungen bei Einnahmen und Ausgaben hingewiesen, die sicher zumindest teilweise durch Maßnahmen nach dem 3. Hauptstück (Justiz) des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, bewirkt wurden.
Ø Beiziehung von „Amtsdolmetschern“, die von der Justizbetreuungsagentur zur Verfügung gestellt werden (Art. 14, 21, 23, 43):
Die Maßnahme ist mit 1.7.2011 in Kraft getreten und wurde daher im Jahr 2011 nur zum Teil wirksam. Vorerst stehen nur für das Landesgericht für Strafsachen Wien und für das Arbeits- und Sozialgericht Wien einige Amtsdolmetscherinnen bzw. Amtsdolmetscher zur Verfügung. Dennoch sind die Ausgaben bei VA-Position 6411.902 Dolmetscher (ASGG) von 1,641.849 Euro im Jahr 2010 auf 1,528.545 Euro im Jahr 2011 gesunken, nachdem sie bis dahin jährlich nicht unbeträchtlich angestiegen waren (2008: 1,299.883 Euro, 2009: 1,563.421 Euro).
Ø Reduktion der Gerichtspraxis von neun Monate auf fünf Monate (Art. 27, 29, 30, 48):
Die Maßnahme ist mit 1.7.2011 in Kraft getreten und wurde daher im Jahr 2011 nur zum Teil wirksam. Die (direkten) Ausgaben für Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten bei VA-Ansatz 1/13207 sind mit 18,823.347 Euro im Jahr 2011 im Vergleich zu 18,862.653 Euro im Jahr 2010 geringfügig gesunken, nachdem sie in den Jahren zuvor jeweils nicht unbeträchtlich angestiegen waren (2008: 15,643.214 Euro, 2009: 17,689.866 Euro). Dazu kommt bei einer geringeren Anzahl an Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten eine nicht genau bezifferbare Einsparung bei der erforderlichen Sachausstattung (Räume, PC-Arbeitsplätze, Fachliteratur etc.).
Ø Einführung einer Ober- und Untergrenze für den Ersatz des immateriellen Schadens gemäß StEG (Art. 33):
Die Zahlungen nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 2005 sind von 1.660.411 Euro im Jahr 2010 auf 385.283 Euro im Jahr 2011 zurückgegangen.
Ø Verkürzung der Fristen und Vereinfachung der Einziehung von erlegten Gegenständen (Art. 22, 36):
Die Einnahmen aus Einziehungen zum Bundesschatz (VA-Position 2/13204-8852.900) sind von 3.924.997 Euro im Jahr 2010 auf 5.731.363 Euro im Jahr 2011 gestiegen.
Ø Abschaffung der gänzlich bedingten Geldstrafe im Strafgesetzbuch (Art. 40) und Einführung eines Mindestbetrags bei Strafen wegen verspäteter Vorlage von Jahresabschlüssen im Firmenbuch (Art. 19, 34):
Die Einnahmen aus Geldstrafen (VA-Position 2/13204-8810) und Geldbußen (VA 2/13204-8810.001) sind in Summe von 25.374.468 Euro im Jahr 2010 auf 28.980.419 Euro im Jahr 2011 gestiegen.
Ø Gebührenänderungen im Grundbuch (Art. 23):
Die Einnahmen in Außerstreit- und Justizverwaltungssachen (VA-Position 2/13204-8170.921) sind von 403.061.169 Euro im Jahr 2010 auf 459.952.628 Euro im Jahr 2011 gestiegen.
Ø Indexanpassung bei den Gebühren in Firmenbuchverfahren (Art. 23):
Die Einnahmen im Firmenbuch (VA-Position 2/13204-8170.918) sind von 23.664.984 Euro im Jahr 2010 auf 26.693.225 Euro im Jahr 2011 gestiegen.
Zu 24 und 25:
Die „Schlussfolgerung“, wonach die Erhöhung der Gerichtsgebühren im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 den Zugang zum Recht, insbesondere im bezirksgerichtlichen Verfahren, erschwert habe, kann ich nicht teilen. Der An- und Abstieg der jeweiligen Anfallszahlen hängt nämlich von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind etwa die allgemeine Wirtschaftslage, die jeweils aktuellen Konfliktfelder (z. B. Anlageschäden, Streitigkeiten in der Lebensversicherung, Zinsenstreit u. dgl.), die Bereitschaft der Beteiligten, außergerichtliche Lösungen zu suchen, und die Verbreitung von Rechtsschutzversicherungen und anderen Instrumenten der Prozessfinanzierung zu nennen. Die jeweilige Höhe der Gerichtsgebühren spielt demgegenüber eine untergeordnete Rolle. Unabhängig davon haben die Gebührenerhöhungen gerade im bezirksgerichtlichen Bereich nichts daran geändert, dass bedürftige Personen die Rechtswohltat der Verfahrenshilfe in Anspruch nehmen können. In diesem Sinn bin ich nicht der Meinung, dass Prozesse für viele Österreicherinnen und Österreicher zu teuer geworden sind. Die gesamt gesehen nur geringfügigen Gebührenerhöhungen haben Zivilverfahren auch nicht prohibitiv verteuert.
Wien, . April 2012
Dr. Beatrix Karl
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe
Anfragebeantwortung (gescanntes Original)
zur Verfügung.