10473/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am      April 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0037-I/4/2012

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10621/J vom 17. Februar 2012 der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Den sogenannten Altaktionären, die seinerzeit ihre Anteile an der Hypo Alpe Adria International AG (nachfolgend HBInt) ganz oder überwiegend an die Bayrische Landesbank veräußert hatten, wurde im Aufforderungsschreiben vom 25.3.2011 im Auftrag der HBInt eine Frist bis 7.4.2011 gesetzt.

 

Zu 2. und 3.:

Eine Zahlung oder eine Zustimmung zur Rückzahlung sind dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt.


Zu 4.:

Die Bank hat nach dem 7.4.2011 mittels ausführlicher Sachverhaltsdarstellung die in der Anfrage näher beschriebenen Vorgänge bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zur Anzeige gebracht und in dieser Weise geeignete "gerichtliche Schritte", wie dies auch im Aufforderungsschreiben vom 25.3.2011 angekündigt worden war, ergriffen.

 

Zu 5. bis 8.:

Die HBInt geht in ihrer Sachverhaltsdarstellung und der mittlerweile vor dem Landesgericht Klagenfurt ebenfalls eingebrachten zivilrechtlichen Klage auf Rückzahlung der Zahlungen aus der Sonderdividende "Consultants" davon aus, dass insbesondere vom seinerzeitigen Vorstand und Aufsichtsrat sorgfaltswidrig und zum Nachteil der Bank gehandelt worden war.

 

Zu 9. und 10.:

Der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wurde mittels Sachverhaltsdarstellung die Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Ausschüttung der Sonderdividende "Consultants" angezeigt. Der Sachverhalt wird somit von den Strafbehörden auf Grund des Einschreitens der "CSI Hypo" geprüft.

 

Zu 11. bis 17.:

Die materiell zur Anspruchserhebung berechtigten Personen haben die aus der Ausschüttung der Sonderdividende resultierenden Ansprüche bereits umfassend geltend gemacht. Die HBInt hat nach dem Aufforderungsschreiben vom 25.3.2011 mittels detaillierter Sachverhaltsdarstellung die Geschehnisse im Zusammenhang mit der Ausschüttung einer Sonderdividende an die sogenannten Altaktionäre bei den Strafbehörden zur Anzeige gebracht und sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren angeschlossen. Bereits damit wurden die im Aufforderungsschreiben angedrohten "gerichtlichen Schritte" gesetzt. Zusätzlich wurde nach umfangreichen ergänzenden Recherchen am 21.3.2012 beim Landesgericht Klagenfurt die unter anderem auf die Rückzahlung der nach Auffassung der HBInt rechtswidrig ausgeschütteten Sonderdividende gerichtete (Zivil-) Klage eingebracht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.