1048/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMG- 11001/0027-I/5/2009

Wien, am  20. April 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1006/J der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend erlauben Sie mir vor der Beantwortung Ihrer Fragen ganz kurz einige Anmerkungen zu machen. Das Ausbauen, das Vorantreiben und das Festschreiben von Gender Ausrichtungen ist in allen Politik-, Gesellschafts- und Lebensbereichen unumgänglich notwendig, zu unterstützen, zu fördern und umzusetzen.

 

Die Politik und Gesellschaft ist gefordert den Menschen mit seinen biologischen und seinem sozialen Geschlecht wahrzunehmen und bis jetzt vernachlässigte Faktoren in den einzelnen Bereichen zu untersuchen und zu berücksichtigen. 

 

Gender Budgeting, eine in der österreichischen Bundesverfassung verankerte Staatszielbestimmung ist ein weiterer wichtiger und richtiger Schritt in Richtung Geschlechtergerechtigkeit.


Wie in Ihrer Anfrage festgehalten ist diese Bestimmung mit Wirksamkeit vom 1.1.2009 in Kraft getreten.  Der Veränderungsprozess hat nun damit begonnen und die Realisierung soll spätestens 2013 abgeschlossen sein.

 

Es ist daher im direkten Zusammenhang mit dem Bundesbudget voranschlag 2009 bei der nachstehenden Beantwortung für mein Ressort zu berücksichtigen, dass noch keine umfangreichen, detaillierten bzw. fundierten Analysen vorliegen.

 

 

 

Fragen 1 bis 3:

Eine primär für die Durchführung von Gender Budgeting vorgesehene Organisationseinheit existiert in meinem Ressort nicht. Auch eigens dafür eingesetzte MitarbeiterInnen sind nicht vorgesehen.

 

Gender Budgeting ist unbedingt als eine Querschnittsmaterie zu sehen, daher erfolgt die systematische Bearbeitung und Umsetzung  auch durch erfahrene MitarbeiterInnen der jeweiligen Fachsektionen gemeinsam mit den Haushaltsexpertinnen und –experten des Ressorts. 

Die strategische Planung wird von den Sektionsleitern gemeinsam mit der Ressortleitung wahrgenommen.

Diese breite Verankerung in den verschiedenen Verwaltungsbereichen und auf den verschiedenen Verwaltungsebenen ist unabdingbar, da es einer ganzheitlichen Sicht und systematischer Analysen bedarf.

 

 

Seit Beginn des  Jahres 2009 läuft ein mehrjähriges  Projekt „Erhebung von Krankheitskosten“, mit dem  Schwerpunkt Gender-Analyse. Mit diesem Projekt wurde die Gesundheit Österreich GmbH beauftragt. Nach Vorliegen von Ergebnissen wird es möglich sein, künftig Budgetmittel, dies wird insbesondere die Budgetpositionen Gesundheitsprävention betreffen, entsprechend gesteuert einzusetzen.

Auch bei anderen Projekten im Humanbereich wurden  in der Vergangenheit bzw. werden in der Zukunft Erhebungen, Analysen, Evaluierungen  und Auswertungen nach geschlechtsspezifischen Unterschieden und Auswirkungen durchgeführt.

 

Die diesbezüglichen Auswirkungen spiegeln sich jedoch meist nicht direkt im Budget des BMG sondern in Form von legistischen Maßnahmen in Gesetzen und auch sonstigen meinungsbildenden Maßnahmen wieder.

 

Frage 4:

Im Zusammenhang mit der Erstellung des Bundesbudgetvoranschlages 2009  gab es keine externe Expertise. Derzeit ist die Miteinbeziehung von NGOs bzw. zivilgesellschaftlicher AkteurInnen auch nicht eingeplant.


Frage 5:

Hinsichtlich der Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die Ausführungen des Bundesministers für Finanzen zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage 1005/J.

 

Fragen 6 bis 8:

 

 

Da sich die Einnahmenseite des BMG überwiegend aus Personalkostenrefundierungen und Beiträgen der EU für co-finanzierte Projekte - und hier überwiegend im Veterinärwesen – zusammensetzt , bietet sich hier kein Ansatzpunkt für Gender Budgeting  bzw. gleichstellungsrelevante Maßnahmen.

Ich möchte daher in diesem Zusammenhang auf meine Beantwortung der Fragen 1-3 verweisen.

 

 

Frage 9:

Wie in der Beantwortung der Fragen 1-3 ausgeführt spiegeln sich prozentuelle Anteile nach einer Analyse nicht direkt im Budget des BMG sondern in Form von legistischen Auswirkungen in Gesetzen und sonstigen meinungsbildenden Maßnahmen wieder.

Der prozentuelle Anteil des bereits angesprochenen Projektes „Krankheitskostenrechnung“ liegt bei 0,01 % zu den Gesamtausgaben des BVA-Entwurfes 2009.

 

 

Fragen 10 bis 13:

Hinsichtlich der Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die Ausführungen des Bundesministers für Finanzen zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage 1005/J.

 

Frage 14:

Die Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden, da es erst nach der erstmaligen Durchführung und dem Vorliegen der Ergebnisse zu daraus resultierenden Schlussfolgerungen kommen kann.

Erst in der Folge  können dann auch Konsequenzen in Richtung der budgetären Prioritäten gezogen werden.

 

 

Fragen 15 bis 17:

Hinsichtlich der Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die Ausführungen des Bundesministers für Finanzen zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage 1005/J.


 

Frage 18:

Im Sinne des Wortlautes Ihrer  Anfrage verfügt mein Ressort weder über nachgeordnete Dienststellen noch über ausgegliederte Institutionen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Alois Stöger diplômé

Bundesminister