10485/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.04.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0045-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 10618/J-NR/2012
Die Abgeordnete zum Nationalrat Edith Mühlberghuber und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafanzeige wegen Verdacht des Amtsmissbrauches und andere Delikte gegen Richterin Mag. S. B.“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Der Obmann des Vereins „Väter ohne Rechte“ wandte sich mit dem an die „Abteilung Richterbeschwerden, Dr. Konstanze KREN“ adressierten Schreiben vom 18. Oktober 2011, eingelangt im Bundesministerium für Justiz am 7. November 2011, an das Bundesministerium für Justiz. Das Schreiben stellte materiell eine Strafanzeige dar, und zwar gegen die in der Anfrage genannte Richterin mit Vorwürfen des vermutlichen Missbrauchs der Amtsgewalt gemäß § 302 StGB, der möglichen Beihilfe zur fahrlässigen Körperverletzung (§ 88 StGB), zum Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen (§ 92 StGB) und zur Unterlassung der Hilfeleistung (§ 95 StGB), weiters mit Vorwürfen des vermutlichen Verstoßes
gegen das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (Art. 2 und Art. 5), des vermutlichen Verstoßes gegen die Menschenrechtskonvention (Art. 8 und andere Artikel) sowie des Verstoßes gegen die Kinderrechtskonvention und schließlich mit dem Vorwurf des vermutlichen Verstoßes gegen die Art. 24 Abs. 3 der EU Grundrechtecharta.
Die Anzeige wurde daher am 14. November 2011 gemäß § 78 Abs. 1 StPO an die Oberstaatsanwaltschaft Wien zur weiteren Veranlassung weitergeleitet.
Wien, . April 2012
Dr. Beatrix Karl