10492/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 18. April 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0070-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10637/J betreffend "Barrierefreiheit", welche die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen am 21. Februar 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Auf Expert/inn/enebene findet laufend ein interministerieller Erfahrungsaustausch zwischen Vertreter/inne/n des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Frauen und Öffentlichen Dienst und meines Ressorts statt.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Barrierefreiheit für geförderte Beratungseinrichtungen hat sich am Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) zu orientieren, deren Einhaltung gemäß den allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Förderung aus Bundesmitteln (ARR 2004) Förderauflage ist. Die Barrierefreiheit von baulichen Anlagen ist in § 6 Abs. 5 BGStG definiert.


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit (Umbau, Adaptierung, Übersiedlung) für geförderte Beratungsstellen ist von jeder Trägerorganisation für sich selbst zu beurteilen.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Mein Ressort hat beginnend mit Herbst 2009 in vier Arbeitstagungen in Wien, Linz, Innsbruck und Klagenfurt alle Rechtsträger von Familienberatungsstellen über die Thematik Barrierefreiheit und die Übergangsfristen des BGStG informiert. Im Juni 2010 wurden in weiteren vier regionalen Arbeitstagungen Checklisten für die zielgerichtete Selbstorganisation angeboten. In der zweiten Jahreshälfte 2010 erfolgte mittels dieser Checklisten an allen rund 400 Familienberatungsstellenstandorten eine Erhebung zur baulichen Barrierefreiheit, von denen  etwa ein Drittel, vereinzelt mit kleineren Adaptierungen, als barrierefrei einzustufen ist. In Workshops wurden auch individuelle und praktische Vorschläge zur Umsetzung der Barrierefreiheit diskutiert und Beratungsleistungen angeboten.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 7 der Anfrage:

 

Eine Förderung von Raum- und Einrichtungskosten der Beratungsstellen ist nach dem Familienberatungsförderungsgesetz nicht möglich, weshalb auch keine Umbaukosten über die Förderung finanziert werden können.

 

 

Antwort zu den Punkten 6, 8 und 9 der Anfrage:

 

Derzeit gibt es keinen budgetären Spielraum für die Förderung von Mitteln für den Ausbau der Barrierefreiheit von Familienberatungsstellen oder anderen Einrichtungen.