10494/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 17. April 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0074-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10677/J betreffend „Illegale Beschäftigung und Schattenwirtschaft im Jahr 2011 - Entziehung der Gewerbeberechtigung“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 23. Februar 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Aufzeichnungen über Klagen gemäß § 1 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG) iVm § 30a Ausländerbeschäftigungsgesetz werden im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend nicht geführt.
Antwort zu den Punkten 2, 3 und 5 bis 7 der Anfrage:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Unbeschadet dessen, dass die Beantwortung dieser Frage keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend betrifft, ist davon auszugehen, dass Entziehungen am Mangel des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Entziehung scheitern.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Gemäß den Rückmeldungen der Kontrollbehörden der Länder mit Ausnahme Kärntens wurde im Jahr 2009 eine und wurden im Jahr 2010 drei sowie im Jahr 2011 sieben Gewerbeberechtigungen aus diesem Grund entzogen.