10495/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 18. April 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0076-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10691/J betreffend "Pragmatisierungen von Bediensteten des Bundes", welche die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen am 23. Februar 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Der Personalstand des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend einschließlich der angeführten nach- und beigeordneten Dienststellen ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich, wobei die Vollbeschäftigungsäquivalente (VBÄ) jeweils zum Stichtag 1.1. eines Kalenderjahres angeführt sind.


Jahr

Beamte (VBÄ)

VB (VBÄ)

Sonstige (VBÄ)*

2006

1.751,85

821,28

12,73

2007

1.712,68

816,91

13,00

2008

1.665,52

842,04

13,30

2009

1.629,05

852,03

14,03

2010

1.515,65

861,23

15,32

2011

1.469,45

866,74

15,29

            nach- und beigeordnete Dienststellen: Bundesvergabeamt, Bundeswettbewerbs-             behörde, Beschussämter, Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV),

            Bundes            mobilienverwaltung, Burghauptmannschaft Österreich

            *Angestellte des teilrechtsfähigen Technisch-Physikalischen Prüfdienstes des BEV

            sowie Volontariats-Praktikanten im BEV

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Im Jahr 2006 wurden 26, im Jahr 2007 28, im Jahr 2008 33, im Jahr 2009 26, im Jahr 2010 46 und im Jahr 2011 47 Nebenbeschäftigungen gemeldet. In insgesamt drei Fällen musste die Ausübung einer Nebenbeschäftigung untersagt werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 bis 14 der Anfrage:

 

Für den in der Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage erfassten Personenkreis ist die Anzahl der Elternschaftskarenzen, der sonstigen Karenzen nach BDG und VBG sowie der Dienstfreistellungen der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

 

Jahr

Elternschaftskarenzen

 

Sonstige

Karenzen

 

Dienstfrei-stellungen

Beamte

Vertrags-bedienstete

w

m

w

m

2006

13

1

16

-

52

3

2007

11

-

16

-

50

2

2008

14

-

19

-

32

2

2009

7

-

18

-

28

2

2010

9

1

12

-

28

3

2011

9

2

23

-

18

2


Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Gemäß § 136b BDG iVm § 9 BMG sind Vertragsbedienstete, die mit der Leitung einer Sektion oder mit einer besonders bedeutenden Gruppen- oder Abteilungsleiterfunktion betraut wurden, auf ihren Antrag hin in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis zu übernehmen. Von diesem Rechtsanspruch hat in meinem Ressort im Jahr 2009 eine Person und haben im Jahr 2011 vier Personen Gebrauch gemacht.