10496/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 18. April 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0078-IM/a/2012

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10705/J betreffend „Register gegen Kindesmisshandlung“, welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 23. Februar 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 14 der Anfrage:

 

Das zitierte Anliegen der Unfallchirurgen nach einem "zentralen Register mit 'Vorgeschichten' von Betroffenen" wurde in einem "Interdisziplinären Expert/inn/engremium zur Verbesserung des Kinderschutzes durch verbesserte Kooperation zwischen dem medizinischen Bereich und der Jugendwohlfahrt" in zwei Sitzungen im März und November 2010 im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend diskutiert.

 


 

In die Beratungen waren Vertreter/innen des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundeskanzleramtes, der Jugendwohlfahrt, der Unfallchirurgie, der Fachgruppe der Kinder- und Jugendheilkunde, der Kinderschutzgruppen in Spitälern, des Pflegepersonals, der Ärztekammer und des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger einbezogen.

 

Die Diskussion führte zum Ergebnis, dass die Vernetzung von Gesundheitsdaten (Diagnosen) und die damit verbundenen Fragen des Datenschutzes nur im Gesundheitsbereich behandelt werden können und eine legistische Initiative daher nur vom Bundesministerium für Gesundheit als gemäß Teil 2 Pkt. E der Anlage zu § 2 BMG 1986 für Gesundheitsinformatik zuständigem Ressort ergriffen werden kann.

 

Die Vernetzung der Gesundheitsdaten soll dazu dienen, dass Angehörige von Gesundheitsberufen Gewalt leichter erkennen und ihre bestehende  Verpflichtung zur Mitteilung von Kindeswohlgefährdungen an die Jugendwohlfahrtsträger sowie bestehende strafrechtliche Anzeigepflichten besser erfüllen können.