1050/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

GZ: BKA-353.110/0073-I/4/2009

Wien, am 14. April 2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Februar 2009 unter der Nr. 908/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend EURATOM-Kosten gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass zum Fragenkomplex Euratom / EU-Budget / grundsätzliche Haltung der Bundesregierung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie eine Reihe von parlamentarischen Beantwortungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes bestehen (die in der ggst. Anfrage auch zum Teil zitiert werden). In diesen Beantwortungen wurde die seit dem österreichischen Beitritt zur EU bestehende grundsätzliche Haltung der Bundesregierung zu allen diesen Fragen einlässlich dargelegt. Diese im Folgenden in Erinnerung gerufene Haltung wird auch weiterhin von mir sowie von der gesamten Bundesregierung vertreten.

Zu den Fragen 1 bis 8:

Ø         Auch wenn es kein eigenes EURATOM-Budget gibt, welchen aktuellen Beitrag zahlt Österreich (im Jahr 2009) für die Förderung der Nuklearindustrie in das EU-Budget?

Ø         Falls der Beitrag Ihrerseits nicht eruierbar ist, halten Sie es nicht für erforderlich den Nettobeitrag ausfindig zu machen?

Ø         Warum wurde bis dato eine transparente Angabe bezüglich der jährlichen Kos­ten für die Nuklearindustrie verabsäumt?

Ø         Welchen Nettobeitrag zahlte Österreich in den Jahren 2004 bis 2008 (bitte um separate jährliche Auflistung)?

Ø         Welche Nettozahlungen sind für die nächsten fünf Jahre zu erwarten?

Ø         Wann und unter welchen Bedingungen werden diese Summen voraussichtlich feststehen?

Ø         Rechnen Sie mit einer Erhöhung dieser jährlichen Zahlungen? Wenn ja, um wie viel?

Ø         Halten Sie die Summe der jährlichen Zahlungen für gerechtfertigt, um das Mit­spracherecht der Reaktorsicherheit zu gewährleisten, wenn man bedenkt, dass in Temelin noch immer nicht alle Sicherheitsfragen gelöst wurden?

 

 

 

Österreich lehnt die energetische Nutzung der Kernenergie ab – u. a. weil sie weder mit den Prinzipien nachhaltiger Entwicklung in Einklang zu bringen ist noch eine kostengünstige und zukunftsverträgliche Option zur Bekämpfung des Klimawandels darstellt. Im Einklang mit internationalem und europäischem Recht muss Österreich allerdings die nationale Souveränität anderer Staaten hinsichtlich der Auswahl der Energieträger grundsätzlich respektieren. Dort jedoch, wo es um legitime Schutzbedürfnisse der österreichischen Bevölkerung, bzw. um den Schutz der Umwelt, geht, ist Österreich berechtigt und verpflichtet, seine Stimme zu erheben.

 

Österreich hat alle Reformbemühungen hinsichtlich des Euratom-Vertrages unterstützt und auch selbst Reforminitiativen gesetzt. Zielrichtung dieser Initiativen waren die Eliminierung des Förderzweckes und der Ausbau des Schutzzweckes des Euratom-Vertrages. Weiters richteten sich die österreichischen Bemühungen auf die Herstellung eines fairen Wettbewerbes zwischen der Atomenergie und den anderen Energiegewinnungsformen sowie auf eine verstärkte Einbindung des Europäischen Parlamentes in die Entscheidungsprozesse und damit eine Demokratisierung der Beschlussfassungsverfahren im Bereich der europäischen Atompolitik. Auf Grund österreichischer Bemühungen im Rahmen der Regierungskonferenz 2004 haben immerhin fünf der damals 25 Mitgliedstaaten der EU (Österreich, Deutschland, Schweden, Ungarn und Irland) eine Erklärung zum Vertrag über eine Verfassung für Europa abgegeben, mit dem sie die ehest mögliche Einberufung einer Revisionskonferenz zum Euratom-Vertrag forderten. Diese Erklärung wurde in den Vertrag von Lissabon übernommen.

 

Die ggst. Anfrage berührt nun aber Themen, die teilweise Aspekte der Nuklearkoordination, vor allem aber Aspekte der Haushalts der EU betreffen. Diese fallen alle nicht in den Vollzugsbereich des Bundeskanzleramtes. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Anfrage wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass die zu Beginn der parlamentarischen Anfrage genannten „kolportierten jährlichen Zahlungen in der Höhe von 40 Millionen Euro“ jeglicher Grundlage entbehren und auch nicht aus der zitierten Anfragebeantwortung (1001/AB, XXII.GP) abgeleitet werden können. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es kein eigenständiges Euratom-Budget gibt, das Gemeinschaftsbudget aber einzelne Ansätze aufweist, die ihre Rechtsgrundlage bzw. Begründung teilweise oder zur Gänze im Euratom-Vertrag finden. Österreich leistet jedoch keine Beiträge zu einzelnen Haushaltslinien sondern einen Gesamtbeitrag zum EU-Budget. Einzelne Ansätze des Gemeinschaftsbudgets haben auch „gemischte“ Rechtsgrundlagen. Dies bedeutet, dass bestimmte Ausgaben ihre Rechtfertigung sowohl im Euratom-Vertrag als auch in einem anderen europäischen Vertrag finden. Es gibt aber auch gemeinschaftliche Ausgaben, die eindeutig Euratom zugeschrieben werden können, wie etwa Euratom-Forschung oder die Finanzhilfen zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit in Drittstaaten und zur Stilllegung von Kernkraftwerken sowie die Sicherheitskontrolle (Nicht-Weiterverbreitung von Kernwaffen). Diese vier Positionen bilden den Großteil der Ausgaben, die ihre Rechtsgrundlage eindeutig im Euratom-Vertrag haben. Diese Ausgaben können überwiegend – abgesehen von „Grundlagenforschung“ (ITER) - als sicherheitsorientiert bezeichnet werden.