10500/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      April 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0042-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10635/J vom 21. Februar 2012 der Abgeordneten Elisabeth Kaufmann-Bruckberger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Beim Rat Allgemeine Angelegenheiten am 27. Jänner 2012 in Brüssel wurde folgende Wortmeldung im Sinne der Senkung des Budgets eingebracht:

 

Wir müssen uns im Rahmen der kommenden Verhandlungen zuerst über den Gesamtbetrag einigen, erst dann können wir die genaue Aufteilung des Gesamtbetrages bestimmen. So wie die Niederlande und Großbritannien – eventuell auch Schweden – ist Österreich der Auffassung, dass der Vorschlag der Kommission um mindestens hundert Milliarden Euro – in Zahlungen und Preisen 2011 – zu hoch ist. Wie Schweden ist darüber hinaus auch Österreich der Auffassung, dass der nächste Mehrjährige Finanzrahmen nicht zu einem Anstieg der Beiträge zum EU-Budget führen darf. Aus diesem Grund erscheint eine Lösung des RAL (reste à liquider) und damit der Kontrolle der ausständigen Zahlungen äußerst wichtig. Das von der Kommission für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen vorgeschlagene Zahlungsprofil muss angepasst werden, um einerseits die Beiträge zu stabilisieren und gleichzeitig die Auszahlungen an die Mitgliedstaaten sicherzustellen.

 

Diese Position wurde in weiterer Folge auch in den Ratssitzungen (Freunde der Präsidentschaft) und Sitzungen der Botschafter (ASTV) vertreten.

 

Zu 2. und 5. bis 12.:

Ob im Falle einer Erhöhung des EU-Budgets Erhöhungen des Nettobeitrages an die Europäische Union ausgeschlossen werden können, lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschätzen, da der EU-Finanzrahmen 2014 bis 2020 erst bis Ende des Jahres ausverhandelt wird.

 

Zu 3.:

Die österreichische Bundesregierung hat sich bereits mehrmals im Zusammenhang mit der Reform des Eigenmittelsystems für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) ausgesprochen. Derzeitige Berechnungen gehen von einem EU-weiten Ertrag in der Höhe von über 50 Milliarden Euro aus bei einem österreichischen Anteil von jährlich rund 500 Millionen Euro, also rund 1%. Der österreichische Anteil an der Finanzierung des EU-Haushaltes beträgt über 2 %, daher sollte aus budgetärer Sicht eine 100%ige Verwendung dieser Erträge zugunsten des EU-Haushaltes unterstützt werden.

 

Hinsichtlich der allfälligen Ausübung des Vetorechtes gibt es derzeit keine österreichische Position, zumal die EU-weite Einführung der FTT einiger Mitgliedsstaaten vehement abgelehnt wird und die Diskussion, in welcher Höhe die künftigen Erträge in den EU-Haushalt fließen sollen, noch nicht begonnen hat. Zuletzt hat Deutschland in Kopenhagen einen neuen Vorschlag gemacht.

 

Zu 4.:

Die österreichische Bundesregierung setzt sich für eine Senkung der EU-Verwaltungskosten auf Europäischer Ebene auf folgende Weise ein:

 

a) Stabilisierung der künftigen Zahlungen und Verpflichtungen aus dem EU –Haushalt

Mit Ministerratsbeschluss zur „Überprüfung des EU–Haushalts im Hinblick auf den Finanzrahmen 2014+“ vom 27. Juni 2011 stimmten alle Regierungsmitglieder ausdrücklich zu, die künftigen Zahlungen und Verpflichtungen aus dem EU–Haushalt auf Basis des aktuellen Budgets zu stabilisieren. Österreich fordert daher eine Kürzung des EK–Vorschlags um mindestens 100 Milliarden Euro der Zahlungen in Preisen 2011. Auch die Rubrik 5 (Verwaltungsausgaben) muss zu dieser angestrebten Kürzung einen Beitrag leisten.

 

b) Reform des EU –Statuts – Schreiben von 17 Mitgliedsstaaten

Die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen des EU-Statuts gehen für Österreich und 16 weitere Mitgliedsstaaten im Hinblick auf die nationalen Konsolidierungsanstrengungen nicht weit genug. In einem gemeinsamen Schreiben forderten diese Mitgliedsstaaten die Kommission auf, zusätzliche Einsparungen durch Änderungen hinsichtlich Anpassung der Gehälter, Pensionen, Zulagenwesen, Solidaritätsabgabe und Beförderungen vorzusehen.

 

c) Gegenwärtige Entwicklungen

Der in der Folge formell verabschiedete Vorschlag der Kommission über die Reform des Statuts kommt den vorstehenden Forderungen der 17 Mitgliedsstaaten kaum nach. Daher erwägen Österreich und andere Nettozahler, der Kommission einen Gegenvorschlag über die Reform des Statuts zu unterbreiten. Die von der Kommission angebotenen und bis 2017 umzusetzenden Personalkürzungen von 5% sollten nach Ansicht Österreichs durch bis 2020 fortgesetzte Bemühungen durchaus höher ausfallen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen