10501/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2012
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0030-I/4/2012

Wien, am           April 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde ha­ben am 21. Februar 2012 unter der Nr. 10638/J an mich eine schriftliche parlamen­tarische Anfrage betreffend barrierefreie Beratungsstellen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Gibt es im Hinblick auf die Sicherstellung von Barrierefreiheit in Beratungsein­richtungen interministerielle Gespräche?

 

Es gibt einen laufenden Erfahrungsaustausch mit MitarbeiterInnen anderer Ressorts (BMASK und BMWFJ) zum Thema „Barrierefreie Beratungseinrichtungen“.

 

Zu Frage 2:

Ø  Gibt es eine ressortübergreifende Definition von Barrierefreiheit für geförderte Be­ratungsstellen?


Die ressortübergreifende Definition von Barrierefreiheit findet sich im § 6 Abs. 5 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes. FördernehmerInnen haben sich gemäß Allgemeiner Rahmenrichtlinie für Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004) zur Einhaltung dieses Gesetzes zu verpflichten.

 

Zu Frage 3:

Ø  Gibt es eine ressortübergreifende Definition der Wirtschaftlichkeit für die Sicher-stellung der Barrierefreiheit für geförderte Beratungsstellen?

 

Es obliegt den jeweiligen geförderten Beratungseinrichtungen, zu entscheiden, in welcher Form sie die Barrierefreiheit sicherstellen können, sei es in Form von Um­bauarbeiten, Übersiedlungen oder alternativen Beratungsangeboten (z.B. aufsu­chende Beratung).

 

Zu den Fragen 4, 6 und 8:

Ø  Welche Unterstützungsleistungen bietet die Frauensektion im Bundeskanzleramt den Frauen- und Mädchenberatungsstellen, damit sie barrierefreie Beratung an­bieten können?

Ø  Können seitens der Frauensektion im Bundeskanzleramt Umzugskosten von im Rahmen von laufenden Förderungen übernommen werden?

Ø  Können seitens der Frauensektion im Bundeskanzleramt Umzugskosten im Rah­men von zusätzlichen Förderungen übernommen werden?

 

Bereits 2010 wurden Schulungen für Beratungseinrichtungen für einen barrierefreien Webauftritt kostenlos für diese durchgeführt. Im Einzelfall kann eine teilweise Über­nahme von Umzugskosten gewährt werden, sofern die budgetären Rahmenbedin­gungen es zulassen. Zusätzliche Fördermittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Zu den Fragen 5 und 7:

Ø  Können seitens der Frauensektion im Bundeskanzleramt die Kosten von Umbau­arbeiten im Rahmen von laufenden Förderungen übernommen werden?

Ø  Können seitens der Frauensektion im Bundeskanzleramt die Kosten von Umbau­arbeiten im Rahmen von zusätzlichen Förderungen übernommen werden?

 

Solche Maßnahmen können nicht gefördert werden.


Frage 9:

Ø  Gibt es in Ihrem Budget für Frauenangelegenheiten einen Spielraum für die För­derung von Mitteln für den Ausbau der Barrierefreiheit von Frauen- und Mädchen­beratungsstellen oder anderen von Ihnen geförderter Stellen? Falls ja, in welcher Höhe haben Sie dafür Mittel budgetiert?

 

Im Budget für Frauenangelegenheiten gibt es keinen Spielraum für die Förderung des Ausbaus der Barrierefreiheit.

 

Mit freundlichen Grüßen