10501/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.04.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0030-I/4/2012
Wien, am April 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 21. Februar 2012 unter der Nr. 10638/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend barrierefreie Beratungsstellen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Gibt es im Hinblick auf die Sicherstellung von Barrierefreiheit in Beratungseinrichtungen interministerielle Gespräche?
Es gibt einen laufenden Erfahrungsaustausch mit MitarbeiterInnen anderer Ressorts (BMASK und BMWFJ) zum Thema „Barrierefreie Beratungseinrichtungen“.
Zu Frage 2:
Ø Gibt es eine ressortübergreifende Definition von Barrierefreiheit für geförderte Beratungsstellen?
Die ressortübergreifende Definition von Barrierefreiheit findet sich im § 6 Abs. 5 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes. FördernehmerInnen haben sich gemäß Allgemeiner Rahmenrichtlinie für Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004) zur Einhaltung dieses Gesetzes zu verpflichten.
Zu Frage 3:
Ø Gibt es eine ressortübergreifende Definition der Wirtschaftlichkeit für die Sicher-stellung der Barrierefreiheit für geförderte Beratungsstellen?
Es obliegt den jeweiligen geförderten Beratungseinrichtungen, zu entscheiden, in welcher Form sie die Barrierefreiheit sicherstellen können, sei es in Form von Umbauarbeiten, Übersiedlungen oder alternativen Beratungsangeboten (z.B. aufsuchende Beratung).
Zu den Fragen 4, 6 und 8:
Ø Welche Unterstützungsleistungen bietet die Frauensektion im Bundeskanzleramt den Frauen- und Mädchenberatungsstellen, damit sie barrierefreie Beratung anbieten können?
Ø Können seitens der Frauensektion im Bundeskanzleramt Umzugskosten von im Rahmen von laufenden Förderungen übernommen werden?
Ø Können seitens der Frauensektion im Bundeskanzleramt Umzugskosten im Rahmen von zusätzlichen Förderungen übernommen werden?
Bereits 2010 wurden Schulungen für Beratungseinrichtungen für einen barrierefreien Webauftritt kostenlos für diese durchgeführt. Im Einzelfall kann eine teilweise Übernahme von Umzugskosten gewährt werden, sofern die budgetären Rahmenbedingungen es zulassen. Zusätzliche Fördermittel stehen nicht zur Verfügung.
Zu den Fragen 5 und 7:
Ø Können seitens der Frauensektion im Bundeskanzleramt die Kosten von Umbauarbeiten im Rahmen von laufenden Förderungen übernommen werden?
Ø Können seitens der Frauensektion im Bundeskanzleramt die Kosten von Umbauarbeiten im Rahmen von zusätzlichen Förderungen übernommen werden?
Solche Maßnahmen können nicht gefördert werden.
Frage 9:
Ø Gibt es in Ihrem Budget für Frauenangelegenheiten einen Spielraum für die Förderung von Mitteln für den Ausbau der Barrierefreiheit von Frauen- und Mädchenberatungsstellen oder anderen von Ihnen geförderter Stellen? Falls ja, in welcher Höhe haben Sie dafür Mittel budgetiert?
Im Budget für Frauenangelegenheiten gibt es keinen Spielraum für die Förderung des Ausbaus der Barrierefreiheit.
Mit freundlichen Grüßen