10502/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0372-II/10/a/2012

Wien, am        . April  2012

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben am 21. Februar 2012 unter der Zahl 10639/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Beantwortung zu 9486/J, Schwerpunktaktion Radfahrer“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Eine weitergehende Beantwortung der Frage 11 der PA 9486/J hinsichtlich der Verschuldensverteilung der in der Frage 6 - 10 angeführten Beteiligungsgruppen konnte nicht erfolgen, weil die österreichische Verkehrsunfallstatistik dazu keine Auskunft gibt. Für die Erstellung der vorläufigen Verkehrsunfallbilanz 2011 wurde die Statistik des Bundes-ministeriums für Inneres über tödlich verlaufene Verkehrsunfälle herangezogen. Diese beinhaltet Unfallbeteiligte nur dann, wenn sie vom einschreitenden Organ der Bundespolizei in einer Vorabeinschätzung für statistische Zwecke, als vermutlicher Hauptunfallverursacher angegeben werden oder getötet wurden. Wenn Radfahrer, Fußgänger oder PKW-Lenker Unfallbeteiligte sind, aber weder getötet oder als vermutlicher Hauptunfallverursacher eingeschätzt wurden, werden sie in den statistischen Aufzeichnungen des Bundes-ministerium für Inneres nicht geführt. Statistische Aussagen über Verletzungsgrad zwischen zwei Beteiligungsgruppen sind daher nicht möglich.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Das Bundesministerium für Inneres veröffentlicht halbjährlich eine Verkehrsunfallbilanz über sämtliche Verkehrsunfälle mit tödlichem Verlauf. Diese Bilanzen beinhalten einen Überblick über  das gesamte Unfallgeschehen im Berichtszeitraum.

 

Aus dem Text der am 1. Jänner 2012 veröffentlichten Verkehrsunfallbilanz ergibt sich zweifelsfrei, dass die Gruppe der Kraftfahrzeuglenker diejenige mit den meisten Verunfallten ist. Das Bundesministerium für Inneres wird, so wie auch bisher, für eine den Fakten entsprechende Information der Öffentlichkeit Sorge tragen.

 

Zu Frage 5:

Vom Bundesministerium für Inneres werden für gesonderte Schwerpunktaktionen im Verkehrsbereich keine statistischen Aufzeichnungen geführt, da die Aufträge von den Verkehrsbehörden und nicht vom Bundesministerium für Inneres ergehen. Eine Nacherfassung von Daten durch die Bundespolizei ist nur bei Eingrenzung der Anfrage auf konkrete im Einzelnen zeitlich definierte Schwerpunktaktionen möglich. Aus diesen Gründen können auch für das Jahr 2011 keine Daten bekanntgegeben werden. Die Frage nach der Zielverfolgung dieser Schwerpunktaktionen wurde in der Beantwortung 9379/AB mit dem Hinweis darauf, dass dieses Aufgabenumfeld nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministerium für Inneres fällt, beantwortet.

 

Zu Frage 6:

Wie bereits in der Beantwortung zu Frage 5 ausgeführt wurde, wird die Bundespolizei in straßenpolizeilichen Angelegenheiten im Auftrag der Verkehrsbehörden tätig, da diese nicht dem Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres obliegen. Somit liegen dem Bundesministerium für Inneres auch keine statistischen Daten zu Unfällen, an denen Fahrradfahrer und Touristen beteiligt waren, vor.

 

Zu Frage 7:

Da es sich hierbei, wie bereits in der Beantwortung zu Frage 5 ausgeführt, um den Vollzugsbereich der Landesregierungen und der Verkehrsbehörden handelt, fällt die  Beantwortung der Fragen 19 und 20 der parlamentarischen Anfrage 9486/J nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.


Zu Frage 8:

Ja.

 

Zu Frage 9:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 10:

Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundes-ministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 11:

Da dem Bundesministerium für Inneres auf dem Gebiet der Anordnung der Verkehrs-überwachungsmaßnahmen keine Zuständigkeit zukommt werden im Bundesministerium für Inneres keine Aufzeichnungen über die Anzahl und die Art der verkehrspolizeilichen Streifendienste und Schwerpunktaktionen geführt.