10503/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.04.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0390-II/BK/5/2012
Wien, am . April 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Herbert und weitere Abgeordnete haben am 22. Februar 2012 unter der Zahl 10647/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Vertrauenspersonen des BMI“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Beantwortung der Frage 1 der parlamentarische Anfrage 8334/J vom 16. Juni 2011 (8239/AB XXIV: GP) erfolgte deshalb mit „Keine“, da es keine gerichtlichen Auseinander-setzungen mit Vertrauenspersonen im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes gegeben hat.
Zu den Fragen 2 bis 5:
Nein. Diese zivilgerichtliche Geschäftszahl kann keinem Gerichtsverfahren von Vertrauens-personen wegen Nichtzahlung von Entlohnungen usw. zugeordnet werden.
Das Bundesministerium für Inneres wurde von einem Arbeits- und Sozialgericht zu der genannten Geschäftszahl nicht angeschrieben.
Zu Frage 6:
Der zitierte Artikel in der Kronen Zeitung vom 23. Jänner 2005 betrifft ein strafprozessuales Verfahren des Landesgerichts Graz gegen Suchtmittelhändler und steht nicht im Zusammen-hang mit Gerichtsverfahren von Vertrauenspersonen.
Zu den Fragen 7 bis 9:
Das angesprochene Verfahren betraf einen Kläger sowie eine von diesem genannte Person, welche Hinweise auf vermeintliche gerichtlich strafbare Handlungen geben wollten. Die Überprüfung ihrer Informationen ergab keinerlei strafrechtliche Relevanz; zudem wurde festgestellt, dass diese Personen nicht glaubwürdig und daher weder als Vertrauens-personen im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes einzustufen noch zu führen waren. Das zivilgerichtliche Verfahren wurde bereits am 30. November 2010 mit Urteil abgeschlossen. Im Übrigen wurde das Klagebegehren abgewiesen und darin festgehalten, dass der Kläger nicht als Vertrauensperson tätig war.