10508/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.04.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . April 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Moser, Freundinnen und Freunde haben am 21. Februar 2012 unter der Nr. 10640/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend internationale Stellvertretung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Welche Vertretungsaufgaben bei welchen nationalen Veranstaltungen in welchem Fachbereich/welchen Fachbereichen sind im Rahmen des unter 2012/S 2-002512 europaweit kundgemachten Auftrags konkret vorgesehen?
Grundsätzlich handelt es sich dabei überwiegend um internationale Fachgremien bzw. Arbeitsgruppen zum Thema Straßenverkehrssicherheit. Im angesprochenen Rahmenvertrag wurde jedoch auch für den Fall vorgesorgt, dass bei Bedarf auch bei nationalen Fachveranstaltungen zum Thema Verkehrssicherheit eine Vertretung vom Auftragnehmer wahrgenommen werden kann. Derzeit ist keine konkrete nationale Vertretungsaufgabe bekannt.
Zu Frage 2:
Ø Welche Vertretungsaufgaben bei welchen internationalen Veranstaltungen in welchem Fachbereich/welchen Fachbereichen sind im Rahmen des unter 2012/S 2-002512 europaweit kundgemachten Auftrags konkret vorgesehen?
Es ist vorgesehen, in folgende Fachgremien bzw. Arbeitsgruppen – sofern eine Teilnahme durch die MitarbeiterInnen meines Ressorts selbst kapazitätsmäßig nicht möglich ist – eine Vertretung zu entsenden (exemplarische Aufstellung):
High Level Groups der Europäischen Kommission, wie z.B.:
sonstige Arbeitsgruppen auf europäischer Ebene, z.B.:
Zu Frage 3:
Ø Wie begründen Sie, dass die von diesem Auftrag umfassten Aufgaben nicht vom fachlich qualifizierten Personal Ihres Ressorts oder Ihres Kabinetts wahrgenommen werden können?
Aufgrund der vorhandenen Personalressourcen in der zuständigen Fachabteilung werden bereits seit dem Jahr 2003 externe Fachkräfte zur Bewältigung der sehr zeitintensiven Aufgaben internationaler Fachgremien bzw. Arbeitsgruppen herangezogen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ø Bestehen im inhaltlichen Bereich dieses Auftrags oder im Nahbereich dessen weitere derartige Vertretungs-Aufträge? Wenn ja, welche, mit welchen Auftragsvolumina und welchen Auftragnehmern?
Ø Bestehen in den anderen Zuständigkeits-/Aufgabenbereichen Ihres Ressorts derartige Vertretungs-Aufträge? Wenn ja, welche, mit welchen Auftragsvolumina und welchen Auftragnehmern?
Es bestehen keine weiteren Vertretungs-Aufträge.
Zu Frage 6:
Ø Wie wurde bei Vorliegen genau eines Angebots genau eines Anbieters konkret festgestellt, dass wirtschaftlich konkurrenzfähige Angebote anderer Unternehmen „kaum möglich“ seien, wie in der Bekanntmachung begründend ausgeführt?
Wie ich bereits in meiner Beantwortung zu Fragepunkt 7 ausgeführt habe, vertritt das „Kuratorium für Verkehrssicherheit“ bereits seit den Jahren 2003 bis 2011 mein Ressort in Fachgremien bzw. Arbeitsgruppen zum Thema Verkehrssicherheit.
Zu Frage 7:
Ø Worin besteht die in 2012/S 2-002512 angeführte einschlägige Erfahrung des beauftragten Unternehmens „mit der gegenständlichen Leistung“, und welches Auftragsvolumen umfassten die entsprechenden Vorläuferaufträge Ihres Ressorts in den Jahren seit 2006 jeweils?
Die einschlägige Erfahrung des beauftragten Unternehmens besteht darin, dass durch die mehrjährige Teilnahme an den international besetzten Fachgremien bzw. Arbeitsgruppen Erfahrungen und Kenntnisse über beabsichtigte Regelungsvorhaben sowie deren Umsetzungsgrad der einzelnen europäischen Länder erarbeitet werden konnten. Diese stellen eine unabdingbare Voraussetzung für eine effektive Mitarbeit in diesen Arbeitsgruppen dar.
Für den Zeitraum 2003 – 2007 bestand ein Rahmenvertrag zwischen dem bmvit und dem Kuratorium für Verkehrssicherheit. Die Beschickung bzw. die Abgeltung der Leistung von ExpertInnen in Fachgremien bzw. Arbeitsgruppen erfolgte je Entsendung. Die Auftragsvolumina für die Jahre 2008 bzw. 2009 (Rahmenverträge mit je einjähriger Gültigkeitsdauer) beliefen sich auf je max. € 40.000,- inkl. USt.
Die Notwendigkeit, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren um mit den bestehenden Personalressourcen das steigende Arbeitsvolumen zu bewerkstelligen führten zur Ausschreibung eines mehrjährigen Rahmenvertrages. Die während des Ausschreibungsvorganges erforderlichen Entsendungen erfolgten nur im zwingend notwendigen Ausmaß zu den Bedingungen der Rahmenverträge 2008 und 2009.
Im oben genannten Zeitraum wurde das bmvit in folgenden Arbeitsgruppen vertreten:
Zu Frage 8:
Ø Würde mehr als ein konkurrenzfähiges Angebot nicht zu einem günstigeren Preis der Leistung für die Öffentliche Hand und damit die SteuerzahlerInnen für diese Leistung führen, und wäre daher nicht die Auftragsteilung oder alternierende Beauftragung von zwei oder mehr Auftragnehmern vorteilhafter im Sinne des gebotenen sparsamen Einsatzes öffentlicher Mittel?
Da weder Anzahl, noch Thema oder Gestaltung der betroffenen Veranstaltungen im Vorhinein genau feststehen, ist ein hohes Maß an Flexibilität erforderlich, sodass die Ausschreibung eines Rahmenvertrages vorgesehen wurde.
Mit der künftig 3 Jahre gültigen Rahmenvereinbarung und aufgrund der Erfahrungen und fachspezifischen Expertise des Auftragsnehmers konnte eine Ausgabeneinsparung von rund 25% erzielt werden.