10509/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0004-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

 


Wien, am      . April 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 22. Februar 2012 unter der Nr. 10648/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Karriere Niko Pelinkas in den ÖBB gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Ø  Wie hoch war das Bruttogehalt Niko Pelinkas, das dieser für seine Tätigkeit innerhalb der ÖBB bezog?

Ø  Welche geldwertigen Leistungen hat Niko Pelinka von den ÖBB bezogen und welches finanzielle Volumen umfassten diese jeweils?

Ø  Wurde der Job Pelinkas ausgeschrieben?


Ø  Wenn ja, welche Kriterien wurden herangezogen und welche seiner Qualifikationen gaben den Ausschlag, ihn einzustellen?

Ø  Wenn nein, weshalb nicht?

Ø  Hat Niko Pelinka Projekte ausgearbeitet, die vom BMVIT subventioniert wurden?

Ø  Wenn ja, welche und wie hoch wurden diese jeweils subventioniert?

 

Die vorliegenden Fragen betreffen ausschließlich die Entscheidungskompetenz von Unternehmensorganen der ÖBB und sind somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch nicht als Träger von Privatrechten und somit von dem in § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht umfasst.

 

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Ø  Bestanden zwischen Niko Pelinka und dem BMVIT jemals Geschäftsbeziehungen auf der Basis von Werkverträgen?

Ø  Wenn ja, wie hoch waren diese Verträge jeweils dotiert, wann wurden sie abgeschlossen, welche Leistungen waren konkret zu erbringen und wurde diese Erbringung vor der Überweisung des Honorars überprüft?

 

 

Laut Auskunft meines Ressorts bestehen keine Werkverträge zwischen Niko Pelinka und dem BMVIT.