10512/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.04.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0040-I/A/15/2012
Wien, am 18. April 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 10713/J des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Mir ist bekannt, dass es sich bei der in der Präambel der Anfrage angesprochenen Kampagne der Sozialistischen Jugend um eine Aktion gehandelt hat, die bereits vor mehr als 10 Jahren Gegenstand parlamentarischer Diskussionen im Nationalrat war. Von den genannten Aktivitäten der SJ Graz habe ich aus der parlamentarischen Anfrage Kenntnis erlangt.
Frage 2:
Einer Legalisierung von Cannabis kann schon im Hinblick auf die Suchtmittelübereinkommen der Vereinten Nationen, denen auch Österreich verpflichtet ist, nicht näher getreten werden. Österreich setzt daher im Rahmen des Suchtmittelgesetzes nicht auf Legalisierung des Cannabiskonsums, sondern auf Entkriminalisierung bei Vorrang allfällig notwendiger gesundheitsbezogener Maßnahmen vor Strafe. Diese Herangehensweise befürworte ich.
Im Übrigen ist festzuhalten, dass die Legalisierung von Cannabis immer wieder von verschiedenen Seiten vertreten wird. Ich möchte dazu anmerken, dass Meinungsfreiheit in einer Demokratie ein selbstverständliches und wichtiges Gut ist und an der Tatsache der Meinungsvielfalt grundsätzlich nichts Problematisches erkennbar ist.
Frage 3:
Die Entkriminalisierung im Sinne des Prinzips „Therapie statt Strafe“ gilt nach dem Suchtmittelgesetz nicht nur für Cannabis, sondern generell für Suchtmittel. Die Staatsanwaltschaft hat, wenn der oder die Beschuldigte Suchtmittel in geringer Menge zum eigenen Gebrauch besessen oder erworben hat, bevor es zu einem gerichtlichen Strafverfahren kommt, erforderlichenfalls unter Anordnung sogenannter gesundheitsbezogener Maßnahmen und unter Setzung einer Probezeit von zwei Jahren vorläufig von der Verfolgung zurückzutreten. Ich befürworte die diesbezüglichen Regelungen.
Frage 4:
Österreich verfolgt seit den 1960er Jahren zunehmend eine zwischen Drogenangebot und -nachfrage differenzierende Lösungsstrategie, die sich auch rechtlich im Ausbau des Modells „Helfen statt Strafen“ niederschlägt. Ziel ist es, in einem differenzierten und multiprofessionellen Hilfsverbund möglichst integriert Maßnahmen der Suchtprävention, Suchthilfe und Reintegration sowie zur Risiko- und Schadensminimierung anzubieten, während gegen den Drogenhandel mit repressiven Maßnahmen vorzugehen ist. Ich sehe an dieser drogenpolitischen Ausrichtung keinen grundlegenden Änderungsbedarf.