10513/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11097/J der Abgeordneten Kickl, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Diskussionen im Zuge des Sparpakets 2012 um gleichheits- und verfassungswidrige Abschläge bei der Korridorpension wie folgt:

 

Frage 1:

 

Anlässlich der Erstellung der Gesetzesvorlage zum 2. Stabilitätsgesetz 2012 gab es sowohl auf Kabinetts- als auch auf Beamtenebene - wie es häufig bei Novellierungen geschieht - Gespräche mit Vertretern des Verfassungsdienstes, die die Verfassungskonformität dieser Änderung hinsichtlich der Korridorpension zum Gegenstand hatten.

 

Der Verfassungsdienst wurde zudem im Zuge des Begutachtungsverfahrens zum 2.Stabilitätsgesetz 2012 wie immer eingebunden und hat in seiner Stellungnahme, die Ihnen ja bekannt ist, auf die angesprochenen Änderungen bei der Korridorpension nicht Bezug genommen oder sie gar beanstandet.

 

Die unterschiedlichen Auswirkungen der Abschlags- und Bonusregelungen der verschiedenen Pensionsarten auf weibliche und männliche Versicherte basieren auf dem unterschiedlichen Anfallsalter in der Pensionsversicherung für Frauen und Männer, welches im Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten, BGBl.Nr.832/1992, bis zum Jahr 2024 festgeschrieben ist.

Fragen 2 und 3:

Die Stellungnahme des Verfassungsdienstes zum 2. Stabilitätsgesetz 2012 ist einsehbar.


Frage 4:

Nein.

Frage 5:

Es bestand kein Bedarf.

Fragen 6 und 7:

Eine Beantwortung dieser Fragen erübrigt sich somit.