10515/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11241/J der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Händlerangaben von KFZ-Treibstoffverbrauch“ wie folgt:

Die Angabe des Treibstoffverbrauchs von Personenkraftwagen durch Händler ist durch das Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz BGBl. I Nr. 26/2001 und die Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsverordnung BGBl. II Nr. 187/2006 geregelt. Zuständig für die Vollziehung dieser Materien ist der Bundesminister für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Ich ersuche daher die Anfrage an diesen zu richten.