10516/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0052-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 17. April 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10645/J-NR/2012 betreffend statistische Spitzfindigkeiten oder über den Unterschied zwischen Mutter- und Alltagssprache, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 22. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1, 2 und 4:

Gemäß Anlage 1 Z 8 des Bildungsdokumentationsgesetzes als auch Anlage 1 Z 4 der Bildungs­dokumentationsverordnung sind für alle Schülerinnen und Schüler „die im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n)“ zu erfassen. Damit wird der Schulleitung in Präzisierung des § 3 Abs. 2 Z 7 des Bildungsdokumentationsgesetzes seit dem Inkrafttreten das Verarbeiten und damit das Erfassen der im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n) aufgetragen. Veranlasst wird die Erhebung durch das Gesetz, nicht durch eine autonome Verwaltungsentscheidung.

 

Zu Fragen 3 und 5:

Die Frage nach der/den „im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n)“ anstelle der früher oft gebräuch­lichen Frage nach der „Muttersprache“ ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass mittlerweile zahl­reiche Kinder mehrsprachig aufwachsen und somit die Frage nach der „Muttersprache“ ohne Berücksichtigung der Sprache des Vaters bzw. der sonstigen Sprachen, die vom betreffenden Kind im täglichen Leben gebraucht werden, nur eine sehr eingeschränkte Sicht auf die Sprachen des Kindes bzw. des Schülers oder der Schülerin oder des oder der Studierenden ermöglichen würde. Das können auch mehrere Sprachen sein. Das Bildungsdokumentationsgesetz lässt dies zu. So kann jemand in Schule und Beruf vorwiegend auf Deutsch kommunizieren, in der Familie oder im Freundeskreis jedoch in einer anderen Sprache. Schüler mit Migrationshintergrund werden im Laufe eines Tages in aller Regel neben Deutsch auch eine weitere Sprache in größerem Umfang verwenden.

Es geht darum festzustellen, in welcher Sprache bzw. in welchen Sprachen Schülerinnen und Schüler regelmäßig kommunizieren sowie darum, wie die Verteilung der Sprachen regional verläuft, um mit Hilfe dieser Informationen Angebote erstellen zu können. Das Bildungs­dokumentationsgesetz fragt nicht, wie gut die verwendeten Sprachen beherrscht werden, sondern stellt nur auf den Gebrauch ab.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Wesentlich erscheint, dass sich die Schülerinnen und Schüler darüber im Klaren sind, dass nicht zwingend bloß eine Sprache angegeben zu werden braucht und sie wissen, was sie unter Alltagssprache zu verstehen haben. Die Befürchtung, Schülerinnen und Schüler würden Deutsch angeben, um nicht als Außenseiter zu gelten, scheint nicht naheliegend. Die Schul­leitungen, die diese Daten verarbeiten, wissen zumeist über die Sprachkenntnisse der Schülerinnen und Schüler Bescheid und sind, unabhängig von der Beantwortung in der Lage, Förderungen anzubieten. Für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur selbst sind die Daten aus der Evidenz der Schüler ohnehin bloß indirekt personenbezogen. Mit der expliziten Möglichkeit einer Mehrfachnennung von Sprachen wird der lebensweltlichen Mehr­sprachigkeit vieler Schülerinnen und Schüler auch in der Statistik entsprochen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.