10518/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.04.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium
für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0054-III/4a/2012
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 19. April 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10650/J-NR/2012 betreffend Nostrifikation ausländischer Qualifikationen, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 22. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 12:
Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 10643/J-NR/2012 durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verwiesen.
Zu Frage 13:
Für den Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird hinsichtlich der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Nostrifizierungen bzw. Nostrifikationen auf die Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, weiters § 4a Beamtendienstrechtsgesetz 1979, § 68 Hochschulgesetz 2005 sowie § 75 Schulunterrichtsgesetz verwiesen.
Zu Fragen 14 bis 21:
Unter Hinweis auf die in Beantwortung der Frage 13 genannten Rechtsgrundlagen stellt sich die Zahl der angefallenen Geschäftsfälle betreffend die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikation bzw. Nostrifikationen, soweit entsprechende elektronische Aufzeichnungen in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur verfügbar sind, seit 2004 bis zum Tag der Anfragestellung wie folgt dar:
|
Gesamt |
Davon „EU-Ausländer“ |
Davon Drittstaatsangehörige |
2004 |
530 |
180 |
350 |
2005 |
377 |
147 |
230 |
2006 |
404 |
142 |
262 |
2007 |
430 |
176 |
254 |
2008 |
376 |
168 |
208 |
2009 |
430 |
177 |
253 |
2010 |
420 |
200 |
220 |
2011 |
472 |
259 |
213 |
2012 |
38 |
12 |
26 |
Angemerkt wird, dass die oben dargestellten jahresweisen Werte nicht als absolute Fallzahlen anzusehen sind, da in manchen Bereichen statistische Dokumentationen nicht in der angefragten Detailliertheit, etwa hinsichtlich der Verteilung auf bestimmte Personengruppen geführt werden, sodass in solchen Bereichen aus Stichproben hochgerechnet wurde.
Die Nostrifizierungen an den Pädagogischen Hochschulen sind gemäß § 68 Hochschulgesetz 2005 von den Rektorinnen und Rektoren unmittelbar durchzuführen und es werden darüber in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur keine statistischen Aufzeichnungen geführt.
Zu Fragen 22 und 23:
Fragestellungen nach der Aufteilung der Qualifikationen von in Österreich ansässigen Migrantinnen und Migranten, insbesondere nach Studienrichtungen, betreffen keinen Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.
Zu Frage 24:
Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 10643/J-NR/2012 durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verwiesen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.