10520/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0061-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 19. April 2012

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10732/J-NR/2012 betreffend die Durchsetzung österreichischer Interessen auf Europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung, die die Abg. Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen am 24. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 14:

Ich weise darauf hin, dass der Nationalrat von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung in Entsprechung der Verpflichtung gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG laufend und umfassend über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union unterrichtet wird, die in der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage abgefragten Inhalte daher dem Nationalrat bekannt sind. Die Beantwortung dieser Anfrage bedeutet für diejenigen Ressorts, die eine Vielzahl von Rats­sitzungen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung (von den Ratsarbeitsgruppen über den COREPER bis zur mehrfachen Behandlung im Rat) wahrzunehmen und vorzubereiten haben, eine enorme Recherchearbeit, die mit sehr großem Personalaufwand in den Unterlagen des angefragten Zeitraums betrieben werden müsste. Dies ist – vor dem Hintergrund der erwähnten umfassenden Informationspflicht der zuständigen Regierungsmitglieder gegenüber dem Nationalrat – ein nicht zu vertretender Verwaltungsaufwand.

 

Österreichs Vertreterinnen und Vertreter in den Ratssitzungen und in den dem Rat vorge­lagerten Gremien, bringen, wenn es aus österreichischer Sicht erforderlich und sinnvoll erscheint, Änderungsvorschläge ein, die gemeinsam mit Vorschlägen anderer Mitgliedstaaten verhandelt werden. Seitens der österreichischen Vertreterinnen und Vertreter wird dem


Gesamtergebnis jedenfalls nur dann zugestimmt, wenn dieser im Hinblick auf die bestehende österreichische Interessenslage im Sinne eines vernünftigen und akzeptablen Gesamt­kompromisses tragbar ist.

 

Zu Frage 15:

Hinsichtlich der Teilnahme an Ratssitzungen seit dem Jahr 2011 sind Flug- und Reisekosten im Ausmaß von EUR 5.696,07 angefallen.

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.