10522/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/21-PMVD/2012                                                                                             20. April 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Krainer, Genossinnen und Genossen haben am 23. Februar 2012 unter der Nr. 10687/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Pragmatisierungen von Bediensteten des Bundes" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die nachstehende Übersicht:


Jahr

Beamte allg. Ver­waltungsdienst

Beamte Andere

VB allg. Ver­waltungsdienst

VB Andere

Personalstand allg. Verwaltungsdienst

Personalstand Andere

2006

4.513

14.231

4.605

739

9.118

14.970

2007

4.475

13.970

4.655

813

9.130

14.793

2008

4.418

13.854

4.619

981

9.037

14.835

2009

4.352

13.776

4.609

1.157

8.961

14.933

2010

4.274

13.698

4.598

1.334

8.872

15.032

2011

4.142

13.737

4.486

1.202

8.628

14.939

Zu 4 und 5:

Zunächst darf ich in diesem Zusammenhang festhalten, dass seitens des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport unter dem Begriff „Nebenerwerb“ von einer Nebenbeschäftigung nach § 56 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) ausge­gangen wird. Wie ich bereits im Rahmen der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 9763/J (Nr. 9664/AB) ausgeführt habe, wurden für Ressortbedienstete aus dem Bereich der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr bereits im Juni 2010 einschlägige Regelungen getroffen und mit der seit 1. April 2011 geltenden Verordnung auch umfassende rechtliche Klarstellungen für jene Bediensteten geschaffen, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit maßgeblichen Einfluss auf die Vergabe von öffentlichen Förder­mitteln und auf Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz haben. Durch diese Verordnung wird den Bediensteten – auch einem Vorschlag des Rechnungshofes entsprechend – im Sinne der Rechtssicherheit ein Katalog von Tätigkeiten zur Verfügung gestellt, aus dem für alle klar und im vornhinein erkennbar ist, welche konkreten nebenberuflichen Tätigkeiten in einem besonderen Spannungsverhältnis zur objektiven und sachlichen Wahrnehmung der Dienstpflichten der Bediensteten stehen und damit nicht ausgeübt werden dürfen. Hinsichtlich der vorliegenden Meldungen von Neben­beschäftigungen verweise ich auf die nachstehende Übersicht:

Jahr

Allg. Verwaltungsdienst

Andere

2006

684

933

2007

722

979

2008

748

1.016

2009

771

1.035

2010

842

1.152

2011

807

1.149

Hinsichtlich der Frage, wie viele Nebenbeschäftigungen untersagt wurden, darf ich mitteilen, dass diese Informationen nicht datenmäßig erfasst wurden und daher nur über eine händische Auswertung ermittelbar wären. Ungeachtet dessen wurden nach mir vorliegenden Informationen im Jahr 2011 zwei gemeldete Nebenbeschäftigungen untersagt.

Zu 6:

Im Zeitraum November 2003 bis Juni 2008 und November 2006 bis November 2008 wurde jeweils ein Bediensteter nach § 17 BDG 1979 vom Dienst frei bzw. außer Dienst gestellt.

Zu 7 und 10:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die nachstehende Übersicht:

Jahr

Beamte allg. Ver­waltungsdienst

Beamte Andere

VB allg. Ver­waltungsdienst

VB Andere

2005

476

426

235

6

2006

427

405

253

2

2007

345

329

188

3

2008

284

254

168

5

2009

215

217

144

4

2010

148

165

133

8

2011

114

281

198

10

Zu 8 und 9:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die nachstehende Übersicht:

Jahr

w. Beamte allg. Verwaltungsdienst

w. Beamte Andere

m. Beamte allg. Verwaltungsdienst

m. Beamte Andere

2005

34

10

1

7

2006

37

12

6

14

2007

26

13

3

8

2008

22

17

0

13

2009

18

12

0

14

2010

11

7

6

15

2011

9

15

6

65

Zu 11 und 14:

Im Hinblick darauf, dass bei der Gewährung eines Karenzurlaubes weder der Zweck der Fortbildung noch ein allfälliges anderes Beschäftigungsverhältnis im Personalinformations­system datenmäßig erfasst bzw. gespeichert wird, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.

Zu 12 und 13:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die nachstehende Übersicht:


Jahr

w. VB allg. Verwaltungsdienst

w. VB Andere

m. VB allg. Verwaltungsdienst

m. VB Andere

2005

52

0

3

1

2006

72

0

5

0

2007

52

1

3

0

2008

42

1

1

1

2009

40

1

4

0

2010

41

2

1

3

2011

54

2

23

3

Zu 15:

Hiezu verweise ich auf die nachstehende Übersicht:

Jahr

Allg. Verwaltungsdienst

Andere

Andere*

2006

0

0

326

2007

1

0

307

2008

1

0

342

2009

2

1

301

2010

0

0

395

2011

0

1

296

* Hiebei handelt es sich um Militärpersonen auf Zeit, welche sich in einem zeitlich

   begrenzten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befinden (§ 151 BDG 1979).