10528/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2012

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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister |
An die Zl. LE.4.2.4/0041-I 3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 20. APR. 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen
und Kollegen vom 23. Februar 2012, Nr. 10710/J, betreffend
Sparpaket in der Landwirtschaft
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 23. Februar 2012, Nr. 10710/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Die Agrardieselvergütung stellt eine Maßnahme nach dem Mineralölsteuergesetz 1995 dar und liegt daher in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen. Für Zwecke der Berichterstattung im Grünen Bericht liegt dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unten stehende Auswertung vor.
Anzahl der Betriebe die an der Mineralölsteuervergütung für Land- und Forstwirte („Agrardiesel“) teilgenommen haben:
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Jahr |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
|
Anzahl der Betriebe |
132.245 |
131.309 |
129.528 |
127.437 |
124.682 |
Zu Frage 2:
Ob und ab wann die Agrardieselvergütung nicht mehr beantragt werden kann, richtet sich nach einer vom Nationalrat zu beschließenden diesbezüglichen Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1995.
Zu Frage 3:
Ausbezahlte Mineralölsteuervergütung für Land- und Forstwirte („Agrardiesel“):
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Jahr |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
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Vergüteter Agrardiesel in Mio. Euro |
43,96 |
49,24 |
48,91 |
48,57 |
49,99 |
Zu Frage 4:
Die Bestimmungen zu den Sozialversicherungsbeiträgen liegen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Die „Umwidmungsabgabe“ wird im Einkommensteuergesetz geregelt und liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Die Grundsteuer fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.
Zu den Fragen 10 und 11:
Das Bewertungsgesetz liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen. In der Regierungsvorlage zum 1. Stabilitätsgesetz 2012 wird die nächste Hauptfeststellung der Einheitswerte um ein Jahr, auf den 1.1.2014, vorgezogen.
Der Bundesminister: