10528/AB XXIV. GP

 
Eingelangt am 23.04.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0041-I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 20. APR. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen

und Kollegen vom 23. Februar 2012, Nr. 10710/J, betreffend

Sparpaket in der Landwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 23. Februar 2012, Nr. 10710/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die Agrardieselvergütung stellt eine Maßnahme nach dem Mineralölsteuergesetz 1995 dar und liegt daher in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen. Für Zwecke der Berichterstattung im Grünen Bericht liegt dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unten stehende Auswertung vor.

Anzahl der Betriebe die an der Mineralölsteuervergütung für Land- und Forstwirte („Agrardiesel“) teilgenommen haben:

Jahr

2007

2008

2009

2010

2011

Anzahl der Betriebe

132.245

131.309

129.528

127.437

124.682

 


Zu Frage 2:

 

Ob und ab wann die Agrardieselvergütung nicht mehr beantragt werden kann, richtet sich nach einer vom Nationalrat zu beschließenden diesbezüglichen Änderung des Mineralölsteuer­gesetzes 1995.

 

Zu Frage 3:

 

Ausbezahlte Mineralölsteuervergütung für Land- und Forstwirte („Agrardiesel“):

Jahr

2007

2008

2009

2010

2011

Vergüteter Agrardiesel in Mio. Euro

43,96

49,24

48,91

48,57

49,99

 

Zu Frage 4:

 

Die Bestimmungen zu den Sozialversicherungsbeiträgen liegen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

 

Die „Umwidmungsabgabe“ wird im Einkommensteuergesetz geregelt und liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Die Grundsteuer fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Das Bewertungsgesetz liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen. In der Regierungsvorlage zum 1. Stabilitätsgesetz 2012 wird die nächste Hauptfeststellung der Einheitswerte um ein Jahr, auf den 1.1.2014, vorgezogen.

 

Der Bundesminister: