10536/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0039-I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 20. APR. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen

und Kollegen vom 24. Februar 2012, Nr. 10749/J, betreffend Inserate des

Landwirtschaftsminister 1

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 24. Februar 2012, Nr. 10749/J, teile ich Folgendes mit:

 


Zu den Fragen 1 und 2:

 

In folgenden Medien wurden Einschaltungen zum Thema „Gentechnik“ in Auftrag gegeben:

Die Presse, Kronen Zeitung, Salzburger Nachrichten, Oberösterreichische Nachrichten, Kleine Zeitung, Vorarlberger Nachrichten, Tiroler Tageszeitung, Der Standard, TZ Heute, TZ Österreich. Für diese Einschaltungen sind Kosten von insgesamt 113.662,71 € angefallen.

 

Zu Frage 3:

 

Ja.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Am 25.6.2009 wurde seitens Österreichs im EU-Umweltministerrat eine Initiative unter Vorlage einer Note mit dem Titel „ A Way Forward“ gestartet, die von 12 Delegationen (NL, BG, CY, GR, HU, IRL, LV, LT, LUX, MT, PL und SI) mitgetragen wurde. Ziel der Initiative war die rechtliche Verankerung des Selbstbestimmungsrechtes der Mitgliedstaaten auf einen GVO-freien Anbau.

 

Auf Veranlassung von Kommissionspräsident Barroso legte die Kommission am 13.7.2010 einen Vorschlag zur rechtlichen Verankerung des Selbstbestimmungsrechts der Mitgliedstaaten für den GVO-Anbau vor.

 

Unabhängig davon gelten in Österreich (wie auch in anderen EU-Mitgliedstaaten) seit 1997 weiterhin nationale Verbote für GVOs auf Basis einer Schutzklausel der EU-Freisetzungs-RL 2001/18/EG.

 

Der erwähnte Vorschlag der Kommission wird von einer breiten Mehrheit der Mitgliedstaaten und vom Europäischen Parlament unterstützt. Eine Beschlussfassung im Rat steht aber noch aus. Die Europäische Kommission hat betont, die aktuellen Anbauverbote der Mitgliedstaaten nicht weiter anzufechten, solange das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten nicht auch EU-rechtlich verankert ist. Damit hat Österreich den Fortbestand der österreichischen Anbauverbote erfolgreich abgesichert und die Gentechnikfreiheit im Anbau sichergestellt.

 

Der Bundesminister: