10537/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. Februar 2012 unter der Zl. 10681/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Pragmatisierungen von Bediensteten des Bundes“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Der Personalstand des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) in der Zentrale sowie den nachgeordneten Dienststellen
(Vertretungsbehörden im Ausland) ist der nachstehenden Tabelle in Form von
Vollbeschäftigungsäquivalenten zu entnehmen:


Zu den Fragen 4 und 5:

Zu den in den Jahren 2006 bis 2011 gemeldeten Nebenbeschäftigungen gem. § 56 Beamten-
Dienstrechtsgesetz (BDG) 1979 bzw. gem. § 5 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz (VBG)
1948 iVm § 56 BDG 1979 verweise ich auf die Beantwortungen der parlamentarischen
Anfragen Zl. 678/J-NR/2007 vom 18. Juni 2007, Zl. 192/J-NR/2008 vom 16. Jänner 2009 und
Zl. 9757/J-NR/2011 vom 12. Jänner 2012.

Ergänzend dazu haben in den nachstehenden Zeiträumen folgende Zahl von Bediensteten
Nebenbeschäftigungen gem. § 56 BDG 1979 bzw. gem. § 5 Abs. 1 VBG 1948 in Verbindung
mit § 56 BDG 1979 gemeldet:

        vom 1. November bis 31. Dezember 2008: 5 Bedienstete

        vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2009: 14 Bedienstete

        vom 1. November bis 31. Dezember 2011: keine

In diesen Zeiträumen wurde in keinem Fall die Ausübung einer Nebenbeschäftigung gemäß
§ 56 Abs. 2 BDG 1979 untersagt.