10538/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10725/J des Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:
Fragen 1 bis 14:
Ich weise darauf hin, dass der Nationalrat von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung in Entsprechung der Verpflichtung gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG laufend und umfassend über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union unterrichtet wird, die in der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage abgefragten Inhalte daher dem Nationalrat bekannt sind.
Die Beantwortung dieser Anfrage bedeutet für mein Ressort, das eine Vielzahl von Ratssitzungen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung (von den Ratsarbeitsgruppen über den COREPER bis zur mehrfachen Behandlung im Rat) wahrzunehmen und vorzubereiten hat, eine enorme Recherchearbeit, die mit sehr großem Personalaufwand in den Unterlagen des angefragten Zeitraums betrieben werden müsste. Dies ist – vor dem Hintergrund der erwähnten umfassenden Informationspflicht der zuständigen Regierungsmitglieder gegenüber dem Nationalrat – ein nicht zu vertretender Verwaltungsaufwand.
Österreichs VertreterInnen in den Ratssitzungen und in den dem Rat vorgelagerten Gremien bringen, wenn es aus österreichischer Sicht erforderlich und sinnvoll erscheint, Änderungsvorschläge ein, die gemeinsam mit Vorschlägen anderer Mitgliedstaaten verhandelt werden. Seitens der österreichischen VertreterInnen wird dem Gesamtergebnis jedenfalls nur dann zugestimmt, wenn dieses im Hinblick auf die bestehende österreichische Interessenslage im Sinne eines vernünftigen und akzeptablen Gesamtkompromisses tragbar ist.
Frage 15:
Ich verweise auf meine Anfragebeantwortung zur parlamentarischen Anfrage Nr. 9987/J (XXIV. GP) und füge noch folgende Ergänzung an: Es fand am 17. Februar 2012 in Brüssel ein Rat Beschäftigung, Sozialpolitik und Verbraucherschutz statt, an dem ich selbst aufgrund eines anderen Termins nicht teilnehmen konnte. Dem Ressort entstand durch die Teilnahme von drei Mitarbeiter/inne/n daran ein Aufwand von insgesamt 2920,35 €.