10539/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0041-I/A/15/2012

Wien, am 20. April 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 10727/J der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 14:

Ich weise darauf hin, dass der Nationalrat von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung in Entsprechung der Verpflichtung gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG laufend und umfassend über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union unterrichtet wird, die in der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage abgefragten Inhalte daher dem Nationalrat bekannt sind. Die Beantwortung dieser Anfrage bedeutet für die Ressorts, die eine Vielzahl von Ratssitzungen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung (von den Ratsarbeitsgruppen über den COREPER bis zur mehrfachen Behandlung im Rat) wahrzunehmen und vorzubereiten haben, eine enorme Recherchearbeit, die mit sehr großem Personalaufwand in den Unterlagen des angefragten Zeitraums betrieben werden müsste. Dies ist - vor dem Hintergrund der erwähnten umfassenden Informationspflicht der zuständigen Regierungsmitglieder gegenüber dem Nationalrat - ein nicht zu vertretender Verwaltungsaufwand.

 

Österreichs Vertreterinnen und Vertreter in den Ratssitzungen und in den dem Rat vorgelagerten Gremien bringen, wenn es aus österreichischer Sicht erforderlich und sinnvoll erscheint, Änderungsvorschläge ein, die gemeinsam mit Vorschlägen anderer Mitgliedstaaten verhandelt werden. Seitens der österreichischen Vertreterinnen und Vertreter wird dem Gesamtergebnis jedenfalls nur dann zugestimmt, wenn dieses im Hinblick auf die bestehende österreichische Interessenlage im Sinne eines vernünftigen und akzeptablen Gesamtkompromisses tragbar ist.

 

 

Frage 15:

Dazu verweise ich auf meine Beantwortung der an mich gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 9989/J vom 25. Jänner 2012. Ergänzend darf ich mitteilen, dass darüber hinaus bis zum Einlangen der vorliegenden Anfrage keine weiteren Kosten entstanden sind.