10541/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10834/J der Abgeordneten Dr.in Winter und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Frage 1:

a) Nein.

b) und c) Nein.

 

Fragen 2 und 3:

 

Vorausgeschickt werden muss, dass aufgrund der siebenjährigen Aufbewahrungs­frist für Verrechnungsunterlagen bzw. Verrechnungsaufschreibungen nicht über den gesamten nachgefragten Zeitraum Auskunft gegeben werden kann. Zudem verweise ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10322/J betreffend Subventionen an den Verein „SOS Mitmensch“ (Nr. 10126/AB). Darüber hinaus gab es im Zeitraum 1. Jänner 2005 bis 29. Februar 2012 keine weiteren Informationsaktivitäten im Magazin „MO“ oder in weiteren Medien des Vereins „SOS Mitmensch“.

 

Die Rechtsgrundlage für die Informationstätigkeit findet sich im Teil 1 Abs. 10 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes sowie in Art. 17 B-VG.

 


Frage 4

Im Zeitraum 1. Jänner 2005 bis 29. Februar 2012 erfolgten über die zu den Fragen 2 und 3 (mittels Verweis auf die Anfragebeantwortung Nr. 10126/AB) angeführten Aufwendungen für Informationsaktivitäten hinaus keine finanziellen Zuwendungen an den Verein SOS‑Mitmensch.