10543/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0428-II/10/a/2012

Wien, am         . April 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Johann Hechtl, Kolleginnen und Kollegen haben am      23. Februar 2012 unter der Zahl 10654/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aufrechterhaltung der Sicherheit in der Stadt Neunkirchen (NÖ) trotz Leistungs-reduktionen der Neunkirchner Stadtpolizei und deren geplantes Auslaufen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Einleitend darf darauf hingewiesen werden, dass unabhängig davon, ob eine Gemeinde im Rahmen des eigenen Wirkungsbereiches einen Gemeindewachkörper errichtet, die personelle Dotation von Polizeiinspektionen grundsätzlich im Hinblick auf die den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes der Bundespolizei durch die jeweiligen Rechtsmaterien zukommenden Aufgaben und Befugnisse entsprechend den sicherheitsrelevanten Para-metern einer Region erfolgt. Darüber hinaus ist jedes Landespolizeikommando im Zu-sammenwirken mit dem jeweiligen Bezirks- oder Stadtpolizeikommando angewiesen, die sicherheitsrelevanten Entwicklungen stetig zu beobachten und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zu setzen bzw. einzuleiten.


Mit einem eventuellen Wegfall der Stadtpolizei Neunkirchen bzw. mit einer Leistungs-reduktion (seit Herbst 2011) kommt es sicherlich nicht zu einem Sicherheitsvakuum, da mit der am 1. März 2001 in Kraft getretenen Verordnung des Sicherheitsdirektors für das Bundesland Niederösterreich, mit welcher der Gemeindewachkörper der Stadtgemeinde Neunkirchen über deren Antrag der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen zur Verrichtung des sicherheitspolizeilichen Exekutivdienstes unterstellt wurde, nicht mit einer Planstellen-reduktion bei der Polizeiinspektion Neunkirchen einherging, sondern die personelle Dotierung beibehalten wurde.

 

Die Arbeitsbelastung der Polizeiinspektion Neunkirchen entspricht jener, für die die Polizei-inspektion systemisiert wurde, da die personelle Ausstattung der Polizeiinspektion Neunkirchen unabhängig vom Bestehen eines Gemeindewachkörpers festgelegt wurde. Daher war es auch nicht erforderlich die Polizeiinspektion Neunkirchen im Rahmen des Sicherheitspaketes zwischen dem Bundesministeriums für Inneres und dem Land Niederösterreich weiter aufzustocken. 

 

Zur angesprochenen Kontaktaufnahme des Bürgermeisters mit dem Bundesministeriums für Inneres ist anzuführen, dass am 15. November 2010 ein Gespräch zwischen Ressort-vertretern und Vertretern der Stadtgemeinde Neunkirchen stattfand, wobei auch eine allfällige Übernahme von Bediensteten der Stadtpolizei Neunkirchen in das Bundes-ministeriums für Inneres besprochen wurde. Konkrete Zusagen seitens des Bundes-ministeriums für Inneres bzw. sonstige Festlegungen erfolgten dabei nicht.