10554/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0270-III/3/a/2012
Wien, am . April 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 23. Februar 2012 unter der Zahl 10701/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Eintragung medizinischer Implantate in Reisepässe“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu den Fragen 2 und 5:
Soweit es den Ingerenzbereich des Bundesministeriums für Inneres betrifft finden sich ausreichende Informationen auf der allgemein zugänglichen Seite des Amtshelfers HELP.gv.at. Es darf darauf hingewiesen werden, dass das Vorweisen eines Reisepasses mit einer derartigen Eintragung nicht von der Verpflichtung zur Duldung einer Fluggast-sicherheitskontrolle entbindet.
Zu Frage 3:
Erfolgt die Eintragung im Zuge der Neuausstellung fällt keine zusätzliche Gebühr an; bei einer nachträglichen Eintragung ist unabhängig von der Anzahl der Eintragungen eine Gebühr in der Höhe von € 28,50 zu entrichten.
Zu Frage 4:
Der Antragsteller hat die Richtigkeit seiner Angaben glaubhaft zu machen. Dies ist etwa durch die Vorlage einer Bestätigung eines Arztes oder eines Krankenhauses möglich.