10556/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0268-III/5/a/2012
Wien, am . April 2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 23. Februar 2012 unter der Zahl 10712/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Grundversorgungsmissbrauch“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
90.
Zu Frage 3:
Im Jahr 2011 wurden insgesamt 4.140 Quartiere kontrolliert, davon 35 in Kärnten, 85 in Oberösterreich, 251 in Salzburg, 552 in der Steiermark, 81 in Tirol, 12 in Vorarlberg und 3.124 in Wien.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2011 wurden insgesamt 6.778 Personen kontrolliert, davon 136 in Kärnten, 426 in Oberösterreich, 341 in Salzburg, 1.686 in der Steiermark, 302 in Tirol, 59 in Vorarlberg und 3.828 in Wien.
Zu Frage 5:
Im Jahr 2011 wurden insgesamt 69 überprüfte Personen festgenommen, davon 3 in Oberösterreich, 2 in Salzburg, 10 in der Steiermark, 1 in Tirol, 1 in Vorarlberg und 52 in Wien.
Zu Frage 6:
19 Anzeigen. Davon eine in Oberösterreich, 9 in der Steiermark, eine in Tirol und 8 in Wien.
Zu Frage 7:
Es wurden insgesamt 255 Anzeigen nach dem Meldegesetz erstattet, davon 3 in Oberösterreich, 4 in Salzburg, 53 in der Steiermark, 3 in Tirol, 1 in Vorarlberg und 191 in Wien.
Zu Frage 8:
Es wurden insgesamt 4 Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz erstattet, davon 2 in Salzburg und 2 in Tirol.
Zu Frage 9:
Es wurden insgesamt 287 Verfahrens- und Aufenthaltsberechtigungskarten abgenommen, davon 12 in Oberösterreich, 3 in Salzburg, 80 in der Steiermark, 22 in Tirol, 2 in Vorarlberg und 168 in Wien.
Zu Frage 10:
Es wurden insgesamt 2.064 Mitteilungen an die Bundesländer betreffend nicht vorhandener Hilfsbedürftigkeit erstattet, davon 32 an Kärnten, 94 an Oberösterreich, 168 an Salzburg, 262 an die Steiermark, 105 an Tirol, 23 an Vorarlberg und 1.380 an Wien.
Zu Frage 11:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 12:
Mangelnde Hilfsbedürftigkeit gemäß Art. 2 Abs. 1 GVG-Bund 2005.