10562/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Rechnungshof

Anfragebeantwortung

 

die Abgeordneten zum Nationalrat Abgeordneten Kai Jan Krainer, Genossinnen und
Genossen haben am 23. Februar 2012 unter der Nr. 10693/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Pragmatisierungen von Bediensteten des Rech-
nungshofes“ gerichtet.

Einleitend möchte ich festhalten, dass Art. 122 Abs. 3 B-VG regelt, dass der Rechnungs-
hof „aus einem Präsidenten und den erforderlichen Beamten und Hilfskräften“ besteht.
Dessen ungeachtet habe ich nach meinem Amtsantritt im Rechnungshof im Hinblick auf
ein in Aussicht stehendes neues Dienstrecht (Bundesmitarbeitergesetz) – mit Ausnahme
von zwei Härtefällen (im Sinne von Nachteilen für die Mitarbeiter bei verzögerter Auf-
nahme) – keine Aufnahmen in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis genehmigt.
Erst nachdem sich herausstellte, dass eine Neuregelung nicht in absehbarer Zeit zu er-
warten war, habe ich aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben die Aufnahme in
ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis genehmigt.

Ergänzend verweise ich vorab darauf, dass im Rahmen der Beantwortung der gegen-
ständlichen parlamentarischen Anfrage jene Mitarbeiter des Rechnungshofes als Beamte
bezeichnet werden, die nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG) in einem
öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen; jene Mitarbeiter, die in einem
privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen und die den Bestimmungen des
Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG) unterliegen, werden in der Folge als Vertrags-
bedienstete bezeichnet. Alle Beamten des Rechnungshofes gehören dem Allgemeinen
Verwaltungsdienst an.

Zu Fragen 1, 2 und 3:

In der nachstehenden Tabelle sind der Gesamtpersonalstand des Rechnungshofes und
die Anzahl der Beamten sowie der Vertragsbediensteten in den Jahren 2006 bis 2011
dargestellt:


 

 

 

2006

2007

2008

2009

2010

2011

Personalstand gesamt

 

309

306

298

311

314

317

davon Beamte

Anzahl

262

255

246

245

251

260

in %

84,8

83,3

82,6

78,8

79,9

82,0

davon Vertrags- bedienstete

Anzahl

47

51

52

66

63

57

in %

15,2

16,7

17,4

21,2

20,1

18,0

jeweils zum Stichtag 1. Jänner

 

 

 

 

 

 

 

Zu Fragen 4 und 5:

Mit Stand vom 1. April 2012 haben 66 der 319 Mitarbeiter des Rechnungshofes (das
sind 20,7 %) eine Nebenbeschäftigung gemeldet. Eine Aufschlüsselung nach Jahren
bzw. Stichtagen ist nicht möglich, da nur der jeweils aktuelle Stand erfasst wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Rechnungshof wegen seiner verfassungsrecht-
lichen Stellung verpflichtet ist, einen strengen Maßstab an sich und seine Mitarbeiter
anzulegen. So normiert Art. 126 B-VG zur Vermeidung von Interessenskonflikten, dass
kein Mitglied des Rechnungshofes an der Leitung und Verwaltung von Unterneh-
mungen beteiligt sein darf, die der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegen.
Ebensowenig darf ein Mitglied des Rechnungshofes an der Leitung und Verwaltung
sonstiger auf Gewinn gerichteter Unternehmungen teilnehmen. Demzufolge ist den
Mitarbeitern des Rechnungshofes verfassungsrechtlich die Ausübung bestimmter
nebenerwerblicher Tätigkeiten untersagt.

Es bestand keine Notwendigkeit die Nebenbeschäftigung eines Mitarbeiters zu unter-
sagen, was wohl auch auf den Umstand zurückzuführen ist, dass alle Mitarbeiter durch
den Rechnungshof-internen Verhaltenskodex besonders sensibilisiert sind, was vor
allem auch die Themenstellung Interessenskonflikte im beruflichen Umfeld betrifft.

Zu Frage 6:

Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viele der Dienstverhältnisse im Rechnungshof in
den Jahren 2006 bis 2011 im Sinne einer Außerdienststellung oder Dienstzuteilung
ausgesetzt oder unterbrochen waren:

 

 

 

2006

2007

2008

2009

2010

2011

Personalstand gesamt

 

309

306

298

311

314

317

Außerdienststellung bzw. Dienstzuteilung

Anzahl

4

4

3

2

3

3

in %

1,3

1,3

1,0

0,6

1,0

0,9

jeweils zum Stichtag 1. Jänner

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit 1. Jänner 2011 waren zwei Mitarbeiter des Rechnungshofes für die Dauer ihrer
Funktion als Landesrechnungshofdirektor außer Dienst gestellt und ein Mitarbeiter der
Parlamentsdirektion dienstzugeteilt.

Zu Fragen 7 bis 14:

In der nachfolgenden Tabelle ist einerseits für die Jahre 2005 bis 2011 dargestellt, wie
viele Beamte (weiblich und männlich) des Rechnungshofes in Karenzurlaub waren bzw.
wie viele sich in (Eltern-)Karenz nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG) oder dem Väter-
Karenzgesetz (VKG) befanden. Andererseits zeigt die Tabelle für die Jahre 2006 bis
2011, wie viele Vertragsbedienstete (weiblich und männlich) des Rechnungshofes in
Karenzurlaub waren bzw. sich in (Eltern-)Karenz nach dem MSchG oder dem VKG
befanden. Weiters zeigt die Tabelle die Anzahl der Vertragsbediensteten, die in den
Jahren 2006 bis 2011 insbesondere zum Zweck der Fortbildung in Karenzurlaub waren:

 

 

 

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

Beamte

 

247

262

255

246

245

251

260

davon in Karenzurlaub bzw. Elternkarenz

Anzahl

12

12

10

6

5

6

6

in %

4,9

4,6

3,9

2,4

2,0

2,4

2,3

Beamte weiblich

Anzahl

90

95

97

94

96

99

102

davon in Elternkarenz- MSchG

Anzahl

5

7

4

4

4

4

2

in %

5,6

7,4

4,1

4,3

4,2

4,0

2,0

Beamte männlich

Anzahl

157

167

158

152

149

152

158

davon in Elternkarenz- VKG

Anzahl

0

0

0

0

0

0

2

in %

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

1,3

Vertragsbedienstete

Anzahl

-

47

51

52

66

63

57

davon in Karenzurlaub bzw. Elternkarenz

Anzahl

-

2

3

1

4

4

2

in %

-

4,3

5,9

1,9

6,1

6,3

3,5

davon in Karenzurlaub zum Zweck der Fortbildung

Anzahl

-

0

0

0

0

0

0

in %

-

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Vertragsbedienstete weiblich

Anzahl

-

32

30

33

36

34

34

davon in Elternkarenz- MSchG

Anzahl

-

1

3

1

4

4

1

in %

-

3,1

10,0

3,0

11,1

11,8

2,9

Vertragsbedienstete männlich

Anzahl

-

15

21

19

30

29

23

davon in Elternkarenz- VKG

Anzahl

-

0

0

0

0

0

0

in %

-

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Vertragsbedienstete in Karenzurlaub, um einem anderen Beschäftigungs­verhältnis nachzugehen

Anzahl

-

0

0

0

0

0

0

in %

-

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

jeweils zum Stichtag 1. Jänner

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Frage 15:

In den Jahren 2006 bis 2011 sind 53 Mitarbeiter des Rechnungshofes in den Ruhestand
getreten. Die folgende Tabelle zeigt, wie viele Bedienstete des Rechnungshofes in den
Jahren 2006 bis 2011 in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis aufgenommen
wurden:

 

 

 

2006

2007

2008

2009

2010

2011

Personalstand gesamt

 

309

306

298

311

314

317

Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

Anzahl

3

7

3

13

11

13

in %

1,0

2,3

1,0

4,2

3,5

4,1