10564/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0062-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 20. April 2012

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10738/J-NR/2012 betreffend Überstunden von Lehrern, die die Abg. Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen am 24. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

 

Landeslehrkräfte:

Diesbezüglich ist hinsichtlich des Bereichs der öffentlichen Pflichtschulen festzuhalten, dass die Vollziehung für an Pflichtschulen unterrichtende Lehrkräfte nicht in den Bereich des Bundes fällt.

 

Bundeslehrkräfte:

Hinsichtlich der Zahl der an das Lehrpersonal an den AHS und BMHS in den nachgefragten Schuljahren ausbezahlten Überstunden wird auf nachstehende Aufstellung hingewiesen; enthalten sind darin die besoldeten dauernden Mehrdienstleistungen (§ 61 Abs. 1 bis 7 GehG) und die besoldeten Einzelsupplierungen (§ 61 Abs. 8 GehG):


 

 

Stunden

2007/08

3.845.663

2008/09

4.172.605

2009/10

3.832.786

2010/11

3.744.663

 

Zu Fragen 2 und 3:

Es wird angemerkt, dass eine Abgeltung von Mehrdienstleistungen durch Freizeitausgleich im Dienst- und Besoldungsrecht der Lehrkräfte nicht vorgesehen ist.

 

Landeslehrkräfte:

Die Diensthoheit hinsichtlich der an öffentlichen Pflichtschulen unterrichtenden Lehrkräfte liegt bei den Ländern.

Entsprechend der derzeit gültigen Bestimmungen ersetzt der Bund gemäß § 4 Finanzaus­gleichsgesetz die Aktivitätsbezüge der unter der Diensthoheit der Länder stehenden Landes­lehrerinnen und -lehrer. Darunter fallen gemäß Abs. 6 der zitierten Bestimmung auch die ange­fallenen Mehrdienstleistungsstunden. Die Abrechnung derselben wird im 3. Abschnitt der in Geltung befindlichen Landeslehrer-Controllingverordnung definiert. Nach diesen genannten Bestimmungen wurden seitens des Bundes den Ländern die in der Folge dargestellten Beträge (in EUR) für den angegebenen Zeitraum angewiesen:

 

APS

BS

2007/08

55.376.227,06

43.025.684,07

2008/09

61.706.924,71

45.387.939,59

2009/10

52.045.962,59

38.802.522,37

2010/11

56.546.512,46

37.574.374,46

 

Bundeslehrkräfte:

Die in den nachgefragten Schuljahren an das Lehrpersonal an den AHS und BMHS ausbe­zahlten Überstunden ergeben sich hinsichtlich der dafür aufgewendeten Mittel aus der unten stehenden Aufstellung. Enthalten sind darin die besoldeten dauernden Mehrdienstleistungen (§ 61 Abs. 1 bis 7 GehG) und die besoldeten Einzelsupplierungen (§ 61 Abs. 8 GehG). Zur Entwicklung ist zu bemerken, dass sich der deutliche Rückgang im Schuljahr 2009/10 aus den im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2009 gesetzten Maßnahmen im Bereich der Abgeltung für Lehrkräfte-Überstunden erklärt:

 

Ausgaben in EUR

2007/08

181.986.352,43

2008/09

205.204.564,90

2009/10

179.312.454,84

2010/11

176.504.384,69



Zu Fragen 4 und 5:

 

Landeslehrkräfte:

Die Diensthoheit in gegenständlichen Angelegenheiten liegt bei den Ländern.

 

Bundeslehrkräfte:

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass aus dem Titel Personalvertretungs­tätigkeit und gewerkschaftliche Tätigkeit kein Vertretungsfälle im herkömmlichen Sinn anfallen, weil die diesbezüglichen Tätigkeiten im Rahmen der dafür rechtlich vorgesehenen Frei­stellungen ausgeübt werden und diese Freistellungen vorweg in der Lehrfächerverteilung berücksichtigt und daher geplant sind. Demgemäß sind Freistellungen im Bereich AHS und BMHS entsprechend Frage 4 im Ausmaß von 480 Werteinheiten sowie entsprechend Frage 5 im Ausmaß von 60 Werteinheiten vorgesehen, wobei 20 Werteinheiten der Vollbeschäftigung einer Lehrkraft entsprechen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.