10564/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0062-III/4a/2012 |
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Wien, 20. April 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10738/J-NR/2012 betreffend Überstunden von Lehrern, die die Abg. Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen am 24. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Landeslehrkräfte:
Diesbezüglich ist hinsichtlich des Bereichs der öffentlichen Pflichtschulen festzuhalten, dass die Vollziehung für an Pflichtschulen unterrichtende Lehrkräfte nicht in den Bereich des Bundes fällt.
Bundeslehrkräfte:
Hinsichtlich der Zahl der an das Lehrpersonal an den AHS und BMHS in den nachgefragten Schuljahren ausbezahlten Überstunden wird auf nachstehende Aufstellung hingewiesen; enthalten sind darin die besoldeten dauernden Mehrdienstleistungen (§ 61 Abs. 1 bis 7 GehG) und die besoldeten Einzelsupplierungen (§ 61 Abs. 8 GehG):
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Stunden |
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2007/08 |
3.845.663 |
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2008/09 |
4.172.605 |
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2009/10 |
3.832.786 |
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2010/11 |
3.744.663 |
Zu Fragen 2 und 3:
Es wird angemerkt, dass eine Abgeltung von Mehrdienstleistungen durch Freizeitausgleich im Dienst- und Besoldungsrecht der Lehrkräfte nicht vorgesehen ist.
Landeslehrkräfte:
Die Diensthoheit hinsichtlich der an öffentlichen Pflichtschulen unterrichtenden Lehrkräfte liegt bei den Ländern.
Entsprechend der derzeit gültigen Bestimmungen ersetzt der Bund gemäß § 4 Finanzausgleichsgesetz die Aktivitätsbezüge der unter der Diensthoheit der Länder stehenden Landeslehrerinnen und -lehrer. Darunter fallen gemäß Abs. 6 der zitierten Bestimmung auch die angefallenen Mehrdienstleistungsstunden. Die Abrechnung derselben wird im 3. Abschnitt der in Geltung befindlichen Landeslehrer-Controllingverordnung definiert. Nach diesen genannten Bestimmungen wurden seitens des Bundes den Ländern die in der Folge dargestellten Beträge (in EUR) für den angegebenen Zeitraum angewiesen:
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APS |
BS |
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2007/08 |
55.376.227,06 |
43.025.684,07 |
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2008/09 |
61.706.924,71 |
45.387.939,59 |
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2009/10 |
52.045.962,59 |
38.802.522,37 |
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2010/11 |
56.546.512,46 |
37.574.374,46 |
Bundeslehrkräfte:
Die in den nachgefragten Schuljahren an das Lehrpersonal an den AHS und BMHS ausbezahlten Überstunden ergeben sich hinsichtlich der dafür aufgewendeten Mittel aus der unten stehenden Aufstellung. Enthalten sind darin die besoldeten dauernden Mehrdienstleistungen (§ 61 Abs. 1 bis 7 GehG) und die besoldeten Einzelsupplierungen (§ 61 Abs. 8 GehG). Zur Entwicklung ist zu bemerken, dass sich der deutliche Rückgang im Schuljahr 2009/10 aus den im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2009 gesetzten Maßnahmen im Bereich der Abgeltung für Lehrkräfte-Überstunden erklärt:
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Ausgaben in EUR |
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2007/08 |
181.986.352,43 |
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2008/09 |
205.204.564,90 |
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2009/10 |
179.312.454,84 |
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2010/11 |
176.504.384,69 |
Zu Fragen 4 und 5:
Landeslehrkräfte:
Die Diensthoheit in gegenständlichen Angelegenheiten liegt bei den Ländern.
Bundeslehrkräfte:
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass aus dem Titel Personalvertretungstätigkeit und gewerkschaftliche Tätigkeit kein Vertretungsfälle im herkömmlichen Sinn anfallen, weil die diesbezüglichen Tätigkeiten im Rahmen der dafür rechtlich vorgesehenen Freistellungen ausgeübt werden und diese Freistellungen vorweg in der Lehrfächerverteilung berücksichtigt und daher geplant sind. Demgemäß sind Freistellungen im Bereich AHS und BMHS entsprechend Frage 4 im Ausmaß von 480 Werteinheiten sowie entsprechend Frage 5 im Ausmaß von 60 Werteinheiten vorgesehen, wobei 20 Werteinheiten der Vollbeschäftigung einer Lehrkraft entsprechen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.