10566/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.500/0001-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am      . April 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben am 23. Februar 2012 unter der Nr. 10667/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend der weiteren Pläne zur Realisierung der S36 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø  Wann soll die Umsetzung des Bauvorhabens S36 definitiv beginnen?

Ø  Welches Finanzvolumen wird in dieses Projekt investiert?

Ø  Wann soll das gegenständliche Bauvorhaben fertiggstellt sein?

Ø  Wann soll der Abschnitt Judenburg – St. Georgen folgen?

Ø  Wann soll der Ausbau bis Scheifling erfolgen?

 

 


Seitens der ASFINAG wurde die Verkehrsuntersuchung für das Szenario des bestehenden LKW-Fahrverbotes zwischen Scheifling und der Landesgrenze aktualisiert. Auf Basis der Ergebnisse ist eine sofortige, durchgängige Umsetzung der S 36 / B 317 als 4-streifige, hochrangige Straße zwischen Judenburg und Scheifling nicht erforderlich.

 

Im Abschnitt St. Georgen ob Judenburg wird im Sinne einer Verwirklichung in Abschnitten der Baubeginn für die Unterflurtrasse (UFT) St. Georgen für 2013 angestrebt. Im Anschluss soll die UFT Unzmarkt errichtet werden und die Adaptierung der Bestandsstrecke erfolgen. Die Gesamtkosten des gegenständlichen Abschnittes betragen auf Basis der zeitlichen Verschiebung und der Einsparungen rd. € 183 Mio.

 

Im Abschnitt Judenburg – St. Georgen ob Judenburg ist aus wirtschaftlichen Gründen ein Neustart der Planungen vorgesehen Der Baubeginn wird nicht in der Rahmenplanperiode 2012 – 2017 erfolgen. Gleiches gilt für eine Weiterführung „bis Scheifling“.