10570/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0047-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 10653/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Johann Hechtl und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Bezirksgerichte Aspang, Gloggnitz und Neunkirchen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Die derzeitige Diskussion über Strukturoptimierungen in der österreichischen Gerichtsorganisation spiegelt die immer stärker in den Vordergrund tretende Notwendigkeit wider, die beschränkten öffentlichen Mittel bestmöglich einzusetzen und im Interesse der rechtsuchenden Bevölkerung und einer bürgernahen Justiz auf bestimmte Fachgebiete spezialisierte Richterinnen und Richter einzusetzen.
Die Gerichtsorganisation stammt in ihren Grundzügen noch aus dem Jahr 1849 und ist mit den damaligen Verhältnissen historisch begründet. Seither haben sich die allgemeinen Lebensumstände – etwa die Verkehrsverhältnisse – und vor allem das Rechtsleben grundlegend geändert. Es ist daher laufend ein ausgewogenes Verhältnis zwischen regionaler Nähe, fachlicher Kompetenz und den aufzuwendenden öffentlichen Mitteln zu schaffen.
Um für die Bürgerinnen und Bürger
- ein größtmögliches Maß an Sicherheit in öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten,
- die erforderliche Spezialisierung und laufende Fortbildung der Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in den jeweiligen Fachmaterien wie insbesondere auch im Familienrecht zu ermöglichen,
- dank der gleichzeitig in Aussicht genommenen Wertgrenzenanhebung von 10.000 Euro auf letztlich 25.000 Euro, welche die Bedeutung der Bezirksgerichte klar heben wird, leistungsfähigere Einheiten in Zivilsachen zur Stärkung der Wirtschaftsstandorte zur Verfügung zu stellen,
- mit verbesserter Erreichbarkeit der Rechtsprechungsorgane ein höheres Maß an Kundenfreundlichkeit und Service zu bieten und schließlich
- infrastrukturelle Synergien und eine Optimierung der Kostenstruktur durch Leistungsbündelung sowie eine effizientere Administration zu erzielen,
müssen, um die künftigen Herausforderungen in fachlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht bewältigen zu können, auch strukturelle Änderungen in die Wege geleitet werden.
Wie alle Untersuchungen zeigen und auch der Rechnungshof mehrfach empfohlen hat, können die beschränkt zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel an entsprechend vergrößerten Standorten und Einheiten besser und wirkungsvoller als bisher im Interesse einer bürgernahen Justiz eingesetzt werden.
Insgesamt haben die Strukturoptimierungen kaum Auswirkungen auf den bundesweiten Arbeitsmarkt, weil sowohl die Arbeitsmengen (welche auch die Geschäftsbasis der Anwälte und Notare bilden) als auch die Planstellen der Gerichte durch die Schließungen nicht reduziert, sondern nur verlagert werden. Im Gegenteil, es steigt an den bisherigen Standorten sogar die Nachfrage nach Dienstleistungen der freien Rechtsberufe (wie z.B. nach Grundbuch- oder Firmenbuchauszügen oder Beglaubigungen). Welche Standorte letztlich geschlossen werden, steht derzeit noch nicht fest und ist Gegenstand von Gesprächen mit den Landeshauptleuten.
Punktuell längere Anfahrtswege sind vor dem Hintergrund, dass jede Bürgerin und jeder Bürger in ihrem bzw. seinem Leben durchschnittlich nur ein- bis zweimal persönlich bei Gericht erscheinen muss, und im täglichen Leben wesentlich längere Anfahrtswege öfter in Kauf genommen werden, zu sehen.
Mir ist es jedenfalls ein Anliegen, weiterhin eine optimale Versorgung der Bevölkerung mit Justizleistungen unter regionalen, aber auch ökonomischen Gesichtspunkten zu gewährleisten.
Zu 5 bis 7:
Für die Strukturoptimierung der österreichischen Gerichtsorganisation sind nicht die Auslastungsgrade einzelner Bezirksgerichte bzw. Bedienstetengruppen entscheidend. Sie soll vielmehr auf den Überlegungen und Zielen, die ich bei der Beantwortung der Fragen 1 bis 4 bereits dargestellt habe, basieren. Ein mit Hilfe der sogenannten Personalanforderungsrechnung errechneter Auslastungsgrad von Entscheidungsorganen stellt nur das Verhältnis zwischen Geschäftsanfall und Personalausstattung dar und eignet sich daher – im Gegensatz zu den bereits dargestellten Erwägungen – nicht als Entscheidungsgrundlage für die von mir angestrebte Strukturoptimierung.
Zu 8 bis 10:
Die Anzahl von Verhandlungen wird vom Bundesministerium für Justiz generell nicht ausgewertet. Es kann daher auch nicht angegeben werden, wieviele Verhandlungen am Unfallort durchgeführt wurden und welchen Anteil diese Verhandlungen an der Gesamtzahl von Verhandlungen haben.
Wien, . April 2012
Dr. Beatrix Karl