10572/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0049-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10671/J vom 23. Februar 2012 der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 5.:
Die den vorliegenden Fragen zu Grunde gelegten Sachverhaltsdarstellungen adressieren den Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der Bundesrechenzentrum GmbH, zu welchem es keine Ingerenzmöglichkeiten des Bundesministeriums für Finanzen gibt. Sie beziehen sich somit auf keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung und sind daher von dem in Art. 52 Abs. 2 B-VG in Verbindung mit § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Mit freundlichen Grüßen