10573/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0046-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10672/J vom 23. Februar 2012 der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Da die Abwicklung des Projektes in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (im Wege der Burghauptmannschaft) fällt und das Bauvorhaben noch läuft ist es dem Bundesministerium für Finanzen derzeit nicht möglich, Auskünfte über endgültige Projektkosten zu erteilen.
Zu 2:
Wie schon aus dem RH-Bericht mit GZ. 860.124/002-1B1/11 zur Standortentwicklung der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen und Generalsanierung des Standortes Himmelpfortgasse 6-8 hervorgeht, machen die im Amtsprojekt des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend beziehungsweise der Burghauptmannschaft nicht ausreichend umfassten, für das Bundesministerium für Finanzen aber betriebsnotwendigen Zusatzinvestitionen ein anteiliges Ausmaß von etwa 19,8 % vom Gesamtsanierungsumfang aus. Dabei handelt es sich insbesondere um die Erweiterung der Gebäudekühlung sowie um nachhaltige Investitionen hinsichtlich eines energieeffizienteren Haustechnikstandards (Bussystem, WLAN, etc.), aber auch um betriebsnotwendige Belegungsadaptierungen und zusätzlich erforderliche Ausbauten.
Zu 3.:
Schätzungen im Zusammenhang mit den gegenständlichen Sanierungsmaßnahmen erfolgten ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend im Wege der Burghauptmannschaft. Entsprechende Angaben dazu können daher auch nur von dort bezogen werden.
Zu 4., 5. und 6.:
Nein.
Mit freundlichen Grüßen