10575/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0048-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10675/J vom 23. Februar 2012 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Einleitend wird angemerkt, dass dem Bundesministerium für Finanzen Daten über Kontrollen der Finanzpolizei vorliegen, die zu einem Antrag gemäß § 30a AuslBG auf Entziehung der Gewerbeberechtigung wegen wiederholter unerlaubter Ausländerbeschäftigung geführt haben.
Zu 1.:
Im Kalenderjahr 2011 wurden von der Finanzpolizei drei Anträge gemäß § 30a AuslBG gestellt, und zwar einmal in Oberösterreich und zweimal in Wien.
Zu 2.:
Der Antrag in Oberösterreich betrifft das Realitätenwesen, jene in Wien betreffen die Gastronomiebranche.
Zu 3. und 4.:
Es wurden insgesamt drei Verfahren durchgeführt. Keines dieser Verfahren wurde eingestellt.
Zu 5.:
Es wurden keine Berufungen eingebracht.
Zu 6.:
In einem Fall wurde die Entziehung der Gewerbeberechtigung rechtskräftig ausgesprochen; die beiden anderen Verfahren sind bis dato nicht abgeschlossen.
Zu 7.:
Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurde keine VwGH-Beschwerde eingebracht.
Zu 8.:
Diesbezüglich liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine Informationen vor. Klagen gemäß § 1 UWG können vom Bundesministerium für Finanzen nicht erhoben werden.
Zu 9.:
Seitens der Finanzpolizei konnten keine Anträge gestellt werden, da keine diesbezüglichen Sachverhalte bekannt wurden bzw. die Voraussetzungen nicht vorlagen. Im Kalenderjahr 2011 wurde jedoch in über 750 Fällen eine sonstige Mitteilung an die Gewerbebehörden wegen Übertretung der Gewerbeordnung übermittelt. In den meisten Fällen betraf dies die Ausübung einer Tätigkeit ohne Vorliegen der gewerberechtlichen Voraussetzungen. Dies sind im Vergleich zu möglichen Verfahren auf Entzug der Gewerbeberechtigung wegen wiederholter unerlaubter Ausländerbeschäftigung die weitaus häufigeren und meist schwer-wiegenderen Verstöße.
Zu 10.:
Bei der genannten Bestimmung handelt es sich um eine Kann-Bestimmung, die nur dann zur Anwendung kommen kann, wenn es sich um den genau gleichen Straftatbestand handelt.
Zu 11.:
Die Beantwortung
dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums
für Finanzen.
Zu 12.:
In der nachstehenden Tabelle wird die Anzahl der illegal beschäftigten Ausländer nach Bundesland des Aufgriffes aufgelistet. Eine Aufgliederung nach Wirtschaftszweigen wird nicht geführt.
|
Burgenland |
484 |
|
Kärnten |
557 |
|
Niederösterreich |
1.775 |
|
Oberösterreich |
2.287 |
|
Salzburg |
709 |
|
Steiermark |
1.437 |
|
Tirol |
794 |
|
Vorarlberg |
325 |
|
Wien |
1.960 |
Zu 13. und 14.:
Eine Auswertung der an die Verwaltungsstrafevidenz übermittelten rechtskräftigen Bescheide nach Übertretungstatbeständen ist nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen