10577/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0050-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 10678/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Peter Stauber und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die beabsichtigte Zusammenlegung bzw. Schließung von Bezirksgerichten in Kärnten“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Die derzeitige Diskussion über Strukturoptimierungen in der österreichischen Gerichtsorganisation spiegelt die immer stärker in den Vordergrund tretende Notwendigkeit wider, die beschränkten öffentlichen Mittel bestmöglich zu nutzen und im Interesse der rechtsuchenden Bevölkerung und einer bürgernahen Justiz auf bestimmte Fachgebiete spezialisierte Richterinnen und Richter einzusetzen.
Die Gerichtsorganisation stammt in ihren Grundzügen noch aus dem Jahr 1849 und ist mit den damaligen Verhältnissen historisch begründet. Seither haben sich die allgemeinen Lebensumstände – etwa die Verkehrsverhältnisse – und vor allem das Rechtsleben grundlegend geändert. Es ist daher laufend ein ausgewogenes Verhältnis zwischen regionaler Nähe, fachlicher Kompetenz und den aufzuwendenden öffentlichen Mitteln zu schaffen.
Gerade im Bau- und Sicherheitsbereich steht die Justiz in den nächsten Jahren vor kostenintensiven Herausforderungen, denen mein Ressort aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht bis hin zu den kleinsten Dienststellen gewachsen sein kann.
Um für die Bürgerinnen und Bürger
- ein größtmögliches Maß an Sicherheit in öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten,
- die erforderliche Spezialisierung und laufende Fortbildung der Richterinnen und Richter, sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in den jeweiligen Fachmaterien wie insbesondere auch im Familienrecht zu ermöglichen,
- dank der gleichzeitig in Aussicht genommenen Wertgrenzenanhebung von 10.000 Euro auf letztlich 25.000 Euro, welche die Bedeutung der Bezirksgerichte klar heben wird, leistungsfähigere Einheiten in Zivilsachen zur Stärkung der Wirtschaftsstandorte zur Verfügung zu stellen,
- mit verbesserter Erreichbarkeit der Rechtsprechungsorgane ein höheres Maß an Kundenfreundlichkeit und Service zu bieten und schließlich
- infrastrukturelle Synergien und eine Optimierung der Kostenstruktur durch Leistungsbündelung sowie eine effizientere Administration zu erzielen,
müssen, um die künftigen Herausforderungen in fachlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht bewältigen zu können, auch strukturelle Änderungen in die Wege geleitet werden.
Wie alle Untersuchungen zeigen und auch der Rechnungshof mehrfach empfohlen hat, können die beschränkt zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel an entsprechend vergrößerten Standorten und Einheiten besser und wirkungsvoller als bisher im Interesse einer bürgernahen Justiz eingesetzt werden.
Welche Standorte in welcher Form von der angestrebten strukturellen Optimierung betroffen sein werden, steht derzeit noch nicht fest und ist Gegenstand von Gesprächen mit dem Landeshauptmann von Kärnten.
Punktuell längere Anfahrtswege sind vor dem Hintergrund, dass jede Bürgerin und jeder Bürger in ihrem bzw. seinem Leben durchschnittlich nur ein- bis zweimal persönlich bei Gericht erscheinen muss, und im täglichen Leben wesentlich längere Anfahrtswege öfter in Kauf genommen werden, vertretbar. Diesen steht eine Reihe von oben bereits dargestellten Vorteilen gegenüber. Dabei ist es mir ein Anliegen, weiterhin eine optimale Versorgung der Bevölkerung mit Justizleistungen unter regionalen, aber auch ökonomischen Gesichtspunkten zu gewährleisten.
Zu 5:
Eine sehr hohe Auslastung der Richterinnen und Richter besteht in nahezu allen Bereichen der österreichischen Justiz. Die Ergebnisse der sogenannten Personalanforderungsrechnung (PAR) weisen im Bereich der Richterinnen und Richter jedoch eine – gegenüber dem Durchschnitt – vergleichsweise (noch) höhere Auslastung der Richterinnen und Richter an Landesgerichten aus. Die geplante Anhebung der Wertgrenzen im Zivilverfahren leistet einen Beitrag zum Auslastungsausgleich zwischen Bezirks- und Landesgerichten.
Zu 6:
Die Strukturoptimierung der österreichischen Gerichtsorganisation hat zum Ziel, das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zu stärken. Wie ich zu den Fragen 1 bis 4 bereits ausgeführt habe, können die zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel an größeren Standorten und Einheiten besser und wirkungsvoller im Interesse der Bevölkerung eingesetzt werden. Sie ermöglichen eine Spezialisierung von Richterinnen und Richtern, einen besseren Einsatz von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern und eine umfassende Vertretung von urlaubs- oder krankheitsbedingt abwesenden Bediensteten.
Zu 7 und 8:
Wie ich zu den Fragen 1 bis 4 bereits ausgeführt habe, ist die geplante Optimierung der Gerichtsorganisation derzeit Gegenstand von Gesprächen mit dem Landeshauptmann von Kärnten, aber auch mit den Vertretern der slowenischen Volksgruppe. Ergebnisse, welche Bezirksgerichte in Kärnten davon in welcher Weise betroffen sein werden, liegen noch nicht vor.
Wien, . April 2012
Dr. Beatrix Karl