1058/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0087-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 17. April 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1230/J-NR/2009 betreffend den Missbrauch der Taxi-Business-Karten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 10. März 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 1224/J-NR/2009 durch den Bundesminister für Finanzen verwiesen.

 

Zu Fragen 5 bis 8:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur verfügt über keine Dauerkarten  (Taxi-Business-Karten, Taxischeckhefte etc.), sondern verwendet ausschließlich Einmalkarten. Diese werden nach Bedarf vom Taxiunternehmen angefordert. Im angefragten Zeitraum standen 1.375 Einmalkarten zur Verfügung. Die Einmalkarten stehen nach dienstlichen Erfordernissen allen Bediensteten zur Verfügung und es wurden die Taxifahrten nach dienstlicher Notwendigkeit in Anspruch genommen.

 


 

 

Zu Fragen 9 bis 11:

Die Gesamtkosten für Taxifahrten (inklusive im Rahmen von Dienstreisen) im nachgefragten Zeitraum betrugen, soweit abgerechnet, 46.707,05 EUR, davon entfielen auf Taxikarten 39.331,05 EUR. Eine Aufteilung auf einzelne Bedienstete ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

 

Zu Frage 12:

Die dienstliche Notwendigkeit ist vom/von der jeweiligen Vorgesetzten zu überprüfen.

 

Zu Frage 13:

Ja.

 

Zu Frage 14:

Allfällige Konsequenzen sind disziplinarrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder zivilrechtlicher Natur.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.