1058/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.04.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0087-III/4a/2009 |
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Wien, 17. April 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1230/J-NR/2009 betreffend den Missbrauch der Taxi-Business-Karten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 10. März 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4:
Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 1224/J-NR/2009 durch den Bundesminister für Finanzen verwiesen.
Zu Fragen 5 bis 8:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur verfügt über keine Dauerkarten (Taxi-Business-Karten, Taxischeckhefte etc.), sondern verwendet ausschließlich Einmalkarten. Diese werden nach Bedarf vom Taxiunternehmen angefordert. Im angefragten Zeitraum standen 1.375 Einmalkarten zur Verfügung. Die Einmalkarten stehen nach dienstlichen Erfordernissen allen Bediensteten zur Verfügung und es wurden die Taxifahrten nach dienstlicher Notwendigkeit in Anspruch genommen.
Zu Fragen 9 bis 11:
Die Gesamtkosten für Taxifahrten (inklusive im Rahmen von Dienstreisen) im nachgefragten Zeitraum betrugen, soweit abgerechnet, 46.707,05 EUR, davon entfielen auf Taxikarten 39.331,05 EUR. Eine Aufteilung auf einzelne Bedienstete ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.
Zu Frage 12:
Die dienstliche Notwendigkeit ist vom/von der jeweiligen Vorgesetzten zu überprüfen.
Zu Frage 13:
Ja.
Zu Frage 14:
Allfällige Konsequenzen sind disziplinarrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder zivilrechtlicher Natur.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.