10585/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0045-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10707/J vom 23. Februar 2012 der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Die Beauftragungen von Beratern der CSI Hypo einschließlich des Abschlusses von Honorarvereinbarungen obliegen alleine der Bank und fallen somit in die aktienrechtliche Verantwortung der Bankorgane (Vorstand und Aufsichtsrat). Diese haben insbesondere unter Beachtung des allgemeinen Effizienzgebotes des Art. 126b B-VG die bestgeeigneten Berater auszuwählen und im Interesse der Bank kostengünstig vorzugehen.
Die Bank hat sich gegenüber der Republik Österreich verpflichtet, jedenfalls solche Berater nicht zu beauftragen, bei denen der bloße Anschein der Befangenheit besteht oder die an Handlungen mitgewirkt hatten, durch die die Hypo Alpe Adria Bank International AG oder deren Tochterunternehmungen geschädigt worden sind.
Zu 3.:
Die Aufarbeitung der Vergangenheit obliegt in erster Linie der Bank selbst. Die Republik Österreich hat diese, ungeachtet der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit der Bankorgane
(Vorstand und Aufsichtsrat), mittels mehrerer vertraglicher Vereinbarungen zur umfassenden Aufarbeitung und zur Geltendmachung von allen erdenklichen straf- und zivilrechtlichen
Ansprüchen verpflichtet. Bis dato wurden aus dem Projekt "CSI Hypo" rund 70 unterschiedliche und komplexe Sachverhalte nach intensiven Untersuchungen bei der
Staatsanwaltschaft Klagenfurt zur Anzeige gebracht. Die HBInt hat sich jeweils als Privatbeteiligte den durch ihre Sachverhaltsdarstellungen eingeleiteten Strafverfahren angeschlossen, wobei die Sachverhalte insgesamt eine Schadenshöhe von EUR 650 Mio. umfassen. Auf Grund dieser Sachverhaltsdarstellungen wird von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt derzeit gegen 77 Beschuldigte ermittelt. Die Verdachtsmomente reichen von Untreue, Betrug, Verletzung verschiedener Geldwäschebestimmungen, Bildung einer kriminellen Organisation bis zur Bilanzfälschung.
Aufgrund dieser Sachverhaltsdarstellungen und Ermittlungen kam es zu Selbstanzeigen bei Finanzbehörden und zu Steuernachzahlungen in Höhe von mehr als EUR 13 Mio. Durch Maßnahmen im Rahmen der CSI Hypo konnten bereits mehr als EUR 18 Mio. von verschiedenen Kreditschuldnern der Bank zurückgeholt werden. Darüber hinaus wurde ein Kredit in Höhe von EUR 70 Mio. nur wenige Tage nach Überreichung der Anzeige durch die CSI Hypo vollständig abgedeckt.
Zu 4.:
Die Beauftragung, die Honorargestaltung, die Kontrolle der Tätigkeit und die Abrechnung von behaupteten bzw. verrechneten Leistungen obliegen ausschließlich der Bank als Auftraggeberin. Die aktienrechtliche Verantwortung kommt den Organwaltern in Vorstand und Aufsichtsrat der Hypo Alpe Adria Bank International AG zu.
Zu 5.:
Die Honorare sind in den Mandatierungsvereinbarungen zwischen der Bank und den Beratern festzulegen. Die Republik Österreich hat die Bank im Wege der Finanzprokuratur fortlaufend aufgefordert, die Höhe der Honorare unter dem Marktüblichen zu bemessen und einzig nach fachlicher Qualifikation unter den Beratern allenfalls zu differenzieren.
Zu 6. und 7.:
Dem Bundesministerium für Finanzen liegen keine Informationen zu den Kosten der einzelnen Berater im Rahmen der CSI Hypo vor. Der Konzernabschluss der Hypo Alpe Adria weist im Jahr 2010 EUR 18,4 Mio. sowie im Jahr 2011 EUR 16,1 Mio. als Verwaltungsaufwendungen im Rahmen der CSI Hypo aus.
Mit freundlichen Grüßen