1059/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0091-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 17. April 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1263/J-NR/2009 betreffend Verlegung des Riesenrundgemäldes, die die Abg. Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen am 11. März 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1, 2, 4, 6, 7 und 9:

Dazu wird auf die Beantwortung der Fragen 1, 2, 13 bis 18, 20 bis 24 sowie 27 bis 32 der Parlamentarischen Anfrage Nr. 789/J-NR/2009 betreffend Innsbrucker Rundgemälde der Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen vom 26. Februar 2009 verwiesen.

 

Zu Frage 3:

Es sind keine nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens erstellten Gutachten, welche die Meinung des Bundesdenkmalamtes bestätigen, bekannt.

 

Zu Frage 5:

Nein.

 


Zu Frage 8:

Haftungsfragen für etwaige Beschädigungen des Riesenrundgemäldes im Zuge der Translozierung wären gegebenenfalls nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Regeln des ABGB zu beurteilen.

 

Zu Frage 10:

Die Frage betreffend Vernachlässigung der Instandhaltung der Rotunde entzieht sich einer Beantwortung durch die Berufungsbehörde. Für einen Zusammenhang mit der beabsichtigten Verlegung des Gemäldes liegen keine Anhaltspunkte vor.

 

Zu Frage 11:

Für die Instandhaltung ist die Eigentümerin verantwortlich.

 

Zu Frage 12:

Der Berufungsbehörde sind im Rahmen des Verfahrens die Bezug habenden Beschlüsse der Tiroler Landesregierung bekannt geworden.

 

Zu Frage 13:

Die Veränderung des Panoramas durch Translozierung des Riesenrundgemäldes wurde unter nachfolgenden Auflagen bewilligt:

 

  1. Vor Inangriffnahme der Arbeiten ist eine umfangreiche Dokumentation und Befundaufnahme des Bestandes vor Ort (Riesenrundgemälde inklusive Gebäude) zu erstellen. Art und Umfang der Dokumentation sind mit dem Bundesdenkmalamt abzustimmen. Eine Ausfertigung der Unterlagen ist dem Bundesdenkmalamt zu übergeben.

 

  1. Alle Arbeiten sind im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt durchzuführen.

 

  1. Nachfolgende Detailmaßnahmen, über die erst im Zuge der Durchführung der Arbeiten endgültig entschieden werden kann, bedürfen ergänzender Festlegungen des Bundesdenkmalamtes gemäß § 5 Abs. 3 DMSG:

 

Riesenrundgemälde

 

Gebäude

 


Zu Frage 14:

Die veranschlagten Kosten für die Translozierung betragen 450.000,00 EUR (ohne MWSt).

 

Zu Frage 15:

Nein.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.