10591/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0290-III/5/a/2012

Wien, am      . April 2012

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Alev Korun, Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 24. Februar 2012 unter der Zahl 10745/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Untätigkeit des Innenministeriums gegen Asyl-Hetzkampagne von Strache“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Leistungen, die im Rahmen der Grundversorgung seitens des Bundes und der Länder gewährt werden können, sind durch die Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG, BGBl. I 2004/80, öffentlich zugänglich. Anfragen bezüglich diverser Gegenüberstellungen von angeblichen Leistungen für Asylwerber wurden seitens des Bundesministeriums für Inneres jeweils individuell beantwortet.


Zu den Fragen 3 und 4:

Informationen betreffend Grundversorgungsleistungen sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres abrufbar. Die derzeit öffentlich zur Verfügung stehenden Informationen werden als ausreichend erachtet. Auskünfte zu Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld fallen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Strafrechtsrelevante Inhalte sind den Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit den „Kommentaren zum Zeitgeschehen“ bisher nicht bekannt geworden.

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.