10593/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am       April 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0053-I/4/2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10726/J vom 24. Februar 2012 der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 14.:

Es wird darauf hingewiesen, dass der Nationalrat von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung in Entsprechung der Verpflichtung gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG laufend und umfassend über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union unterrichtet wird, die in der gegenständlichen schriftlichen parlamentarischen Anfrage abgefragten Inhalte daher dem Nationalrat bekannt sind. Die Beantwortung dieser Anfrage bedeutet für diejenigen Ressorts, die eine Vielzahl von Ratssitzungen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung (von den Ratsarbeitsgruppen über den COREPER bis zur mehrfachen Behandlung im Rat) wahrzunehmen und vorzubereiten haben, eine enorme Recherchearbeit, die mit sehr großem Personalaufwand in den Unterlagen der letzten 27 Monate betrieben werden müsste. Dies ist – vor dem Hintergrund der erwähnten umfassenden Informationspflicht der zuständigen Regierungsmitglieder gegenüber dem Nationalrat – ein nicht zu vertretender Verwaltungs-aufwand.


Österreichs Vertreterinnen und Vertreter in den Ratssitzungen und in den dem Rat vorgelagerten Gremien bringen, wenn es aus österreichischer Sicht erforderlich und sinnvoll erscheint, Änderungsvorschläge ein, die gemeinsam mit Vorschlägen anderer Mitgliedstaaten verhandelt werden. Seitens der österreichischen Vertreterinnen und Vertreter wird einem Gesamtergebnis jedenfalls nur dann zugestimmt, wenn dieses im Hinblick auf die bestehende österreichische Interessenslage im Sinne eines vernünftigen und akzeptablen Gesamtkompromisses tragbar ist.

 

Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ist etwa die Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen, außerbörslich gehandelte Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister, die zum Ziel hat, die den Derivategeschäften zugrunde liegenden – und vor allem durch die Finanz- und Wirtschaftskrise ersichtlich gewordenen – Risiken zu minimieren, die Transparenz und Stabilität des Finanzmarktes zu erhöhen sowie die Kontrolle durch die zuständigen Aufsichtsorgane zu stärken. Dies soll unter anderem durch ein verpflichtendes Clearing für standardisierte außerbörsliche Derivatekontrakte durch zentrale Gegenparteien sichergestellt werden. Die Verordnung liegt grundsätzlich im österreichischen Interesse, die Finanzmarkttransparenz und somit –stabilität zu erhöhen. Eine Zustimmung zur konkreten Ausgestaltung des Verordnungstextes seitens Österreichs erfolgte jedoch erst, nachdem sichergestellt war, dass Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Clearingpflicht für gruppeninterne Transaktionen aufgenommen wurden. Eine derartige Clearingpflicht hätte zusätzliche Kosten für Unternehmen verursacht, obwohl hier ein zentrales Clearing zur Begrenzung des Gegenparteirisikos per definitionem nicht erforderlich ist.

 

Zu 15.:

Hinsichtlich des aus der Teilnahme an den jeweiligen Sitzungen des Rates im Jahr 2011 entstandenen Sach- bzw. Personalaufwandes wird auf die ausführliche Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen zu den aus der Vornahme von Dienstreisen resultierenden Kosten, insbesondere der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9988/J vom 30. November 2011, verwiesen. Dazu wird ergänzend mitgeteilt, dass seither bis zum Einlangen der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage Reisekosten im Ausmaß von € 25.721,84 angefallen sind.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.