10594/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 23. April 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0080-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10734/J betreffend "die Durchsetzung österreichischer Interessen auf Europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung", welche die Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen am 24. Februar 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 14 der Anfrage:

 

Eingangs darf ich festhalten, dass eine umfassende Unterrichtung des Nationalrates über alle in den Räten der Europäischen Union gefassten Beschlüsse und verabschiedeten Rechtsakte mir wie der gesamten Bundesregierung ein zentrales Anliegen ist. Deswegen wird der Nationalrat von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung in Entsprechung des Art. 23e Abs. 1 B-VG sowie des EU-Informationsgesetzes laufend und umfassend über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union unterrichtet. Damit liegen alle Dokumente, die die in der parlamentarischen Anfrage abgefragten Informationen beinhalten, dem Nationalrat vor.


Jedenfalls ist festzustellen, dass Österreichs Vertreter/innen sowohl im Rat, als auch in den diesem vorgelagerten Gremien stets die europäische Politik aktiv und konstruktiv im Interesse Österreichs mitgestalten und dabei auf entsprechende Erfolge verweisen können. Den Kompetenzbereich meines Hauses betreffend darf ich dabei für den abgefragten Zeitraum exemplarisch folgende wichtige Weichenstellungen und Beschlüsse hervorheben:

 

Eine politische Einigung betreffend Erleichterungen von Rechnungslegungsvorschriften von in Kapitalgesellschaften organisierten Mikrounternehmen konnte erreicht werden. Darüber hinaus erfolgte eine Allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/666/EWG, 2005/56/EG und 2009/101/EG in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregister.

 

Eine politische Einigung zu den zwei Verordnungen des Patentpakets (EU-Patentschutz bei einmaliger Anmeldung, Übersetzungsregime) mit dem Ziel eines besseren und kostengünstigeren Patentschutzes für die europäischen Unternehmen konnte erzielt werden. Während derzeit für den Patentinhaber bei Antragstellung noch eine Übersetzung in alle jeweiligen Landessprachen EU-weit notwendig ist, muss in Zukunft für eine Validierung in 25 Mitgliedstaaten das Patent nur mehr auf Deutsch, Englisch und Französisch vorliegen, was sich nachhaltig auf die Übersetzungs- und damit auf die Gesamtkosten auswirkt: Statt derzeit rund € 20.000,- werden die Kosten für ein europäisches Patent dadurch künftig nur rund € 2.500,- betragen.

 

Keine Zustimmung Österreichs und insgesamt keine Einigung erfolgte zum Ver-ordnungsvorschlag für eine europäische Privatgesellschaft, da wesentliche Aspekte wie etwa die Trennung von Satzungs- und Verwaltungssitz, Mindeststammkapital und Arbeitnehmermitbestimmung nicht in einer für Österreich akzeptablen Form festgelegt wurden.

 

Mit zwei Schlussfolgerungen des Rates für Wettbewerbsfähigkeit zu Themen der Leitinitiative für Industriepolitik betreffend Verknüpfung der Themen Industriepolitik und Ressourceneffizienz sowie verstärkte Umsetzung der Industriepolitik in der gesamten EU wurden wesentliche Prioritätensetzungen im Hinblick auf wachstumsfördernde Strukturverbesserungen vorgenommen.


Bei der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) konnte ebenfalls Konsens erzielt werden. Die Verordnung ist im Dezember 2011 in Kraft getreten. Bei der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen betreffend Grundstoffmärkte und Rohstoffe: Herausforderungen und Lösungsansätze, KOM (2011), 25 endg., wurde die österreichische Stellungnahme vollinhaltlich berücksichtigt.

 

Bei der Entschließung des Rates über die Förderung neuer und wirksamer Formen der Beteiligung aller Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa wurden die österreichische Position, durch partizipatorische Jugendarbeit junge Menschen besser in die Gesellschaft einzugliedern und ihnen Motivation für mehr Beteiligung am demokratischen Leben zu geben, berücksichtigt.

 

Die in der Entschließung des Rates über den strukturierten Dialog mit jungen Menschen über die Jugendbeschäftigung beschriebene Methode des strukturierten Dialogs kommt Österreich bei der Einbeziehung junger Menschen zur Vorbereitung von jugendpolitischen Maßnahmen zu Gute.  Jugendarbeit und Jugendpolitik können durch nicht formale Lernangebote einen wichtigen Beitrag  zur Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen leisten.

 

Österreich hat die Schlussfolgerungen des Rates zur östlichen Dimension der Jugendbeteiligung und Jugendmobilität unterstützt, da Mobilität für die Förderung des gegenseitigen Verständnisses und des Kennenlernens anderer Kulturen wichtig ist. Genauso sind die Förderung der persönlichen Entwicklung und der interkulturellen Kompetenzen sowie der Abbau von Vorurteilen weitere Vorzüge von Mobilitätsmaßnahmen im außerschulischen Bereich.

 

Abgesehen davon ersuche ich um Verständnis dafür, dass eine nochmalige Auflistung der abgefragten Inhalte für mein Ressort, das eine Vielzahl von Ratssitzungen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung von vorbereitenden Ratsarbeitsgruppen über den COREPER bis zur mehrfachen Behandlung im Rat wahrzunehmen und inhaltlich zu gestalten hat, eine enorme Recherchearbeit bedeuten würde, die in den Unterlagen der letzten 15 Monate mit sehr großem Personalaufwand betrieben werden müsste. Dies würde – gerade vor dem Hintergrund der erwähnten umfassenden Information des Nationalrates durch die zuständigen Regierungsmitglieder – einen kaum bewältigbaren und nicht zu vertretenden Verwaltungsaufwand erfordern.

 

Abschließend halte ich fest, dass Österreichs Vertreter/innen in den Ratssitzungen und in den dem Rat vorgelagerten Gremien, wenn es aus österreichischer Sicht erforderlich und sinnvoll erscheint, Änderungsvorschläge einbringen, die gemeinsam mit den Vorschlägen anderer Mitgliedstaaten verhandelt werden. Seitens der österreichischen Vertreter/innen wird einem Gesamtergebnis jedenfalls nur dann zugestimmt, wenn dieses im Hinblick auf die bestehende österreichische Interessenslage im Sinne eines vernünftigen und akzeptablen Gesamtkompromisses vertretbar ist.

 

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Diesbezüglich ist für das Jahr 2011 auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 9996/J zu verweisen.

 

Für den EU-Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie am 14.2.2012 in Brüssel, zu dem ich von zwei Mitgliedern meines Kabinetts und einem Mitarbeiter des Ressorts begleitet wurde, und für den EU-Rat Wettbewerbsfähigkeit am 20.2. 2012 in Brüssel wurden insgesamt Kosten in Höhe von € 5.571,69 abgerechnet.