10596/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am       April 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0052-I/4/2012

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10743/J vom 24. Februar 2012 der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 12.:

Die bereits in der parlamentarischen Anfrage Nr. 10071/J vom 6. Dezember 2011 gestellten Fragen können vom Bundesministerium für Finanzen im Rahmen des parlamentarischen Interpellationsrechtes neuerlich nicht beantwortet werden, da diese keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG in Verbindung mit § 90 GOG 1975 darstellen. Die angesprochenen Sachverhalte bezüglich der Hypo Tirol Bank AG sind ausschließlich den Kompetenzbereichen des Landes Tirol bzw. der Finanzmarktaufsicht (FMA) als eigenverantwortlich handelnde (juristische) Personen zuzuordnen.


Dem Bundesministerium für Finanzen kommen in der operativen Bankenaufsicht keinerlei Vollzugskompetenzen zu, womit auch ein Zugriff auf die umfangreichen Aufsichtsdaten von OeNB bzw. FMA ausgeschlossen ist. Die Funktion des Bundesministeriums für Finanzen im Aufsichtssystem ist auf die Rechtsaufsicht über die FMA gemäß § 16 FMABG beschränkt. Das dort normierte und in der gegenständlichen Anfrage angeführte Auskunftsrecht kann durch

das Bundesministerium für Finanzen daher nur im Fall begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufsichtstätigkeit ausgeübt werden, nicht aber zur Erhebung von Informationen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen.

 

Hinzukommt, dass eine Verpflichtung des jeweils zuständigen Bundesministers zur Beantwortung von parlamentarischen Anfragen nur insoweit gegeben sein kann, als deren Beantwortung aufgrund der bei der Aufgabenvollziehung im Bundesministerium anfallenden Informationen möglich ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.