10598/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0081-I/4/2012                                                     Wien, am 24. April 2012

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petzner, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. Februar 2012 unter der Nr. 10722/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Durchsetzung österreichischer Interessen auf europäischer Ebe­ne durch die Mitglieder der Bundesregierung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 14:

Ø  Zu welchen konkreten Tagesordnungspunkten jener Ratssitzungen, an denen Sie als ressortzuständige(r) Fachminister(in) bzw. Ihr(e) Amtsvorgänger(in) oder ein Vertreter seit Beginn des Jahres 2011 teilgenommen haben, erfolgte von österrei­chischer Seite die Zustimmung und welche wurden jeweils abgelehnt?

Ø  Zu welchen konkreten Vorschlägen über Richtlinien und Verordnungen erfolgte jeweils eine Zustimmung bzw. eine Ablehnung Österreichs?

Ø  In welchen konkreten Fällen war als Beschlusserfordernis Einstimmigkeit, qualifi­zierte oder einfache Mehrheit erforderlich?

Ø  In welchen konkreten Fällen gab es seitens Ihres Ressorts aufgrund inhaltlicher oder sonstiger Bedenken zu Vorlagen keine Zustimmung?

Ø  Welche konkreten Änderungsvorschläge im Sinne der Interessen Österreichs zu Verordnungs- oder Richtlinienentwürfen haben Sie als ressortzuständige(r) Fach­minister(in) bzw. Ihr(e) Amtsvorgänger(in) oder ein Vertreter bzw. der Vertreter Österreichs im Ausschuss der Ständigen Vertreter bzw. in der jeweiligen Ratssit­zung jeweils eingebracht?

Ø  Mit welchen konkreten Änderungsvorschlägen konnte sich Österreich jeweils durchsetzen?

Ø  Aus welchen Gründen konnte sich Österreich im jeweiligen Fall nicht durchset­zen?

Ø  In welchen konkreten Fällen haben Sie einer Vorlage (Richtlinie, Verordnung, Schlussfolgerungen, etc.) zugestimmt, obwohl die von Österreich gemachten Vor­schläge nicht Berücksichtigung fanden?

Ø  Aus welchen Gründen erfolgte in Fällen, in denen sich Österreich mit seinen Vor­schlägen nicht durchsetzen konnte, dann dennoch eine Zustimmung?

Ø  Zu welchen konkreten Vorschlägen über Empfehlungen, Schlussfolgerungen etc. erfolgte in der jeweiligen Ratssitzung seit Beginn des Jahres 2011 jeweils eine Zustimmung bzw. eine Ablehnung Österreichs?

Ø  Welche Änderungswünsche bzw. Kritikpunkte wurden seitens Österreichs im Ausschuss der Ständigen Vertreter bzw. bei der jeweiligen Ratssitzung diesbe­züglich jeweils vorgebracht?

Ø  In welchen der unter Frage 11 seitens Österreichs vorgebrachter Änderungswün­sche oder Kritikpunkte konnten Sie sich jeweils durchsetzen?

Ø  Aus welchen Gründen konnte sich Österreich im jeweiligen Fall nicht durchset­zen?

Ø  Aus welchen Gründen erfolgte in Fällen, in denen sich Österreich mit seinen Vor­schlägen nicht durchsetzen konnte, dann dennoch eine Zustimmung zu den ent­sprechenden Empfehlungen oder Schlussfolgerungen?

 

Ich weise darauf hin, dass der Nationalrat von den zuständigen Mitgliedern der Bun­desregierung in Entsprechung der Verpflichtung gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG laufend und umfassend über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union unterrichtet wird, die in der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage abgefragten Inhalte da­her dem Nationalrat bekannt sind. Die Beantwortung dieser Anfrage bedeutet für die­jenigen Ressorts, die eine Vielzahl von Ratssitzungen auf allen Ebenen der Entschei­dungsfindung (von den Ratsarbeitsgruppen über den COREPER bis zur mehrfachen Behandlung im Rat) wahrzunehmen und vorzubereiten haben, eine enorme Recher­chearbeit, die mit sehr großem Personalaufwand in den Unterlagen des angefragten Zeitraums betrieben werden müsste. Dies ist – vor dem Hintergrund der erwähnten umfassenden Informationspflicht der zuständigen Regierungsmitglieder gegenüber dem Nationalrat – ein nicht zu vertretender Verwaltungsaufwand.


Österreichs VertreterInnen in den Ratssitzungen und in den dem Rat vorgelagerten Gremien, bringen, wenn es aus österreichischer Sicht erforderlich und sinnvoll er­scheint, Änderungsvorschläge ein, die gemeinsam mit Vorschlägen anderer Mitglied­staaten verhandelt werden. Seitens der österreichischen Vertreter wird dem Gesamt­ergebnis jedenfalls nur dann zugestimmt, wenn dieser im Hinblick auf die bestehen­de österreichische Interessenslage im Sinne eines vernünftigen und akzeptablen Gesamtkompromisses tragbar ist.

 

Zu Frage 15:

Ø  Welcher Sach- bzw. Personalaufwand entstand durch die Teilnahme an den je­weiligen Sitzungen des Rates seit Beginn des Jahres 2011?

 

Für den Zeitraum 1.1.2011 bis 31.11.2011 verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 9984/J.

 

Darüber hinaus ergaben sich mit Stichtag 24. Februar 2012 für EU-Ratssitzungen (8. bis 10.12.2011 und 30.1.2012) Gesamtkosten in der Höhe von € 37.401,35.

 

 

Mit freundlichen Grüßen