10603/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.04.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0058-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 10737/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Reform der Bezirksgerichte“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Zu 2:
Die geplanten Strukturoptimierungen in der österreichischen Gerichtsorganisation ergeben sich aus der Notwendigkeit, die beschränkten öffentlichen Mittel bestmöglich zu nutzen und im Interesse der rechtsuchenden Bevölkerung und einer bürgernahen Justiz auf bestimmte Fachgebiete spezialisierte Richterinnen und Richter einzusetzen.
Die Gerichtsorganisation stammt in ihren Grundzügen noch aus dem Jahr 1849 und ist mit den damaligen Verhältnissen historisch begründet. Seither haben sich die allgemeinen Lebensumstände – etwa die Verkehrsverhältnisse – und vor allem das Rechtsleben grundlegend geändert. Es ist daher laufend ein ausgewogenes Verhältnis zwischen regionaler Nähe, fachlicher Kompetenz und den aufzuwendenden öffentlichen Mitteln zu schaffen.
Um für die Bürgerinnen und Bürger
- ein größtmögliches Maß an Sicherheit in öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten,
- die erforderliche Spezialisierung und laufende Fortbildung der Richterinnen und Richter, sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in den jeweiligen Fachmaterien wie insbesondere auch im Familienrecht zu ermöglichen,
- dank der gleichzeitig in Aussicht genommenen Wertgrenzenanhebung von 10.000 Euro auf letztlich 25.000 Euro, welche die Bedeutung der Bezirksgerichte klar heben wird, leistungsfähigere Einheiten in Zivilsachen zur Stärkung der Wirtschaftsstandorte zur Verfügung zu stellen,
- mit verbesserter Erreichbarkeit der Rechtsprechungsorgane ein höheres Maß an Kundenfreundlichkeit und Service zu bieten und schließlich
- infrastrukturelle Synergien und eine Optimierung der Kostenstruktur durch Leistungsbündelung sowie eine effizientere Administration zu erzielen,
müssen, um die künftigen Herausforderungen in fachlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht bewältigen zu können, auch strukturelle Änderungen in die Wege geleitet werden.
Wie alle Untersuchungen zeigen und auch der Rechnungshof mehrfach empfohlen hat, können die beschränkt zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel an entsprechend vergrößerten Standorten und Einheiten besser und wirkungsvoller als bisher im Interesse einer bürgernahen Justiz eingesetzt werden.
Punktuell längere Anfahrtswege sind vor dem Hintergrund, dass jede Bürgerin und jeder Bürger in ihrem bzw. seinem Leben durchschnittlich nur ein- bis zweimal persönlich bei Gericht erscheinen muss, und im täglichen Leben wesentlich längere Anfahrtswege öfter in Kauf genommen werden, vertretbar.
Es ist mein Ziel, weiterhin eine optimale Versorgung der Bevölkerung mit Justizleistungen unter regionalen, aber auch ökonomischen Gesichtspunkten zu gewährleisten.
Für mich ist Kriterium bei den Verhandlungen mit den Landeshauptleuten daher, einen möglichst optimalen Ausgleich zwischen ökonomischen und organisatorischen Notwendigkeiten, der Erbringung der bestmöglichen Leistung durch die Justiz insgesamt und einer unter diesen Voraussetzungen möglichen maximalen Nähe zur Bevölkerung zu erreichen.
Zu 3:
Es werden laufend Gespräche mit den Landeshauptleuten geführt. Dabei wird die Situation in jedem betroffenen Bundesland jeweils dargelegt und besprochen. Ergebnisse dieser Verhandlungen liegen derzeit noch nicht vor.
Zu 4:
Die von mir geplante Strukturoptimierung der Gerichtsorganisation hat keine Personalreduktion zum Ziel. Dies gilt für alle an den Bezirksgerichten tätigen Bedienstetengruppen. Vielmehr ist es mein Ziel, einen effizienteren und wirkungsvolleren Einsatz des vorhandenen Personals an größeren Standorten zu ermöglichen.
Zu 5:
Da – wie ich zu Frage 3 schon ausgeführt habe – derzeit noch keine Verhandlungsergebnisse vorliegen und dementsprechend auch noch nicht feststeht, welche Standorte in welcher Weise von der Strukturoptimierung betroffen sein werden, kann derzeit seriöserweise auch noch kein Sparpotential angegeben werden.
Zu 6:
Der genaue Zeitpunkt der Schließung von Bezirksgerichten kann erst festgelegt werden, wenn feststeht, welche Standorte in welche weiterhin bestehenden Standorte eingegliedert werden. Erst dann steht das Ausmaß der allenfalls notwendigen baulichen und organisatorischen Vorkehrungen an den weiter bestehenden Standorten fest. Schließungszeitpunkte können daher frühestens festgelegt werden, wenn die Ergebnisse der Verhandlungen mit den Landeshauptleuten vorliegen.
Wien, . April 2012
Dr. Beatrix Karl