10605/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                            BMWF-10.000/0060-III/4a/2012

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien,          . April 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10744/J-NR/2012 betreffend Milliarden für Banken und marode EU-Länder, aber keine 5,5 Millionen Euro für die Gesundheitsversorgung der Tirolerinnen und Tiroler, die die Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen am
24. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Ich war vor meinem Amtsantritt als Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Rektor der Universität Innsbruck. Die in der parlamentarischen Anfrage beschriebenen Umstände beziehen sich jedoch auf die Medizinische Universität Innsbruck, der ich nie angehört habe.

 

Zu Fragen 4 bis 7:

Aufgaben und Maßnahmen der Gesundheitsversorgung einschließlich des Ankaufes medizinischer Großgeräte fallen nicht in die Kompetenz des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung oder der Medizinischen Universitäten, sondern in jene des jeweiligen Landes bzw. der entsprechenden Krankenanstaltenträger.


Zu Frage 8:

Laut Mitteilung der Medizinischen Universität Innsbruck waren im Jahr 2010 im klinischen Bereich insgesamt 477,18 (Vollzeitäquivalente) Universitätsangehörige in ärztlicher Verwendung tätig, davon 206,28 als Ärzte bzw. Ärztinnen in Facharztausbildung. Die Personalkosten für ärztliche Mitarbeiter/innen im klinischen Bereich betrugen im Jahr 2010 € 42,900.016,62.

 

Zu Frage 9:

Die Medizinische Universität Innsbruck wird durch eine enge Kooperation mit der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck insbesondere Kostenpotenziale im Bereich der Verwaltung heben.

 

Zu Fragen 10 bis 13:

Es ist zutreffend, dass das Land Tirol wegen des laufenden klinischen Mehraufwandes für das Jahr 2007 eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof führt und dieser in einem Zwischenerkenntnis dem Land dahingehend Recht gegeben hat, dass die aus dem Jahre 1950 datierende pauschale Abgeltung des laufenden klinischen Mehraufwandes mindestens bis zur Aufkündigung dieses Vertrages im Jahre 2010 nach wie vor rechtswirksam ist. Einen Ausspruch über die betragsmäßige Höhe des vom Bund als Ausgleichszahlung für das Jahr 2007 an das Land Tirol zu leistenden Betrages hat der Verfassungsgerichtshof bis dato nicht getätigt. Die in der Anfrage genannten 100 Mio. € sind daher zurzeit nicht Gegenstand des Verfassungs-gerichtshofverfahrens. Es gibt auch keine „Anweisung“ des Verfassungsgerichtshofes über eine Zahlung der Rückstände an das Land Tirol in einer Höhe von ca. 100 Mio. €.

 

Zu Frage 14:

Der Bund wird in diesem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof ex lege von der Finanzprokuratur vertreten. Dadurch entstehen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung weder externe Personalkosten noch Kosten für eine anwaltliche Vertretung.

 

Zu Frage 15:

Im Rahmen eines sowohl vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung als auch von der Medizinischen Universität Innsbruck angestrebten Zusammenarbeitsvertrages zwischen der Medizinischen Universität Innsbruck und dem Krankenanstaltenträger (TILAK) wird die Medizinische Universität Innsbruck gemeinsam mit den Tiroler Landeskrankenanstalten die Hebung von Synergiepotenzialen in Angriff nehmen.

 

 

Der Bundesminister: